Haftstrafe für Weiterleitung auf Pornosites

John Zuccarini betrieb pornografische Websites, auf die Minderjährige durch Vertippen bei der Eingabe einer Internetadresse landen konnten.

vorlesen Druckansicht 377 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der US-Bürger John Zuccarini wurde von einem Gericht in New York zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er hatte etwa 3000 Domains angemeldet, die leichte Abwandlungen von Internetadressen darstellen, die insbesondere von Kindern aufgesucht werden. Damit verstieß er gegen den Truth in Domain Names Act vom Februar 2003. Im Dezember 2003 hatte er seine Taten eingestanden und in eine mögliche Haftstrafe von 30 bis 37 Monaten eingewilligt. Auch muss er eine Bewährungszeit von drei Jahren ableisten und 5000 US-Dollar Geldstrafe zahlen.

Zuccarini hat durch einen Anwalt mitteilen lassen, dass er sich bei allen entschuldige, die er geschädigt habe. Ihm waren 49 Fälle nachgewiesen worden, in denen er Minderjährige auf Websites mit "expliziten" Inhalten, sprich Pornografie gelockt hat. Außerdem haben Ermittler zwölf kinderpornografische Bilder auf seinem PC gefunden. (anw)