Cebit

Google: "Wir sind der festen Überzeugung, dass Street View rechtmäßig ist"

Trotz Kritik und eines neuen Rechtsgutachtens, das strenge Auflagen für Google Street View fordert, zeigen sich Sprecher des Internetkonzerns auf der CeBIT optimistisch, mit der Straßenansicht für Deutschland noch in diesem Jahr online gehen zu können.

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Von
  • Peter König

"Wir haben verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gibt." Mit diesen Worten eröffnete Kay Oberbeck, Leiter der Unternehmenskommunikation von Google Nord- und Mitteleuropa, auf der CeBIT die Pressekonferenz rund um die deutsche Ausgabe von Street View. Wer bereits einmal einen Blick auf die Straßenansichten in Spanien, Großbritannien, den Niederlanden oder den USA geworfen hat, der erfuhr und sah in der folgenden kurzen Präsentation von Michael Jones, Googles Chief Technology Advocat, praktisch nichts Neues. Hingegen brachte die anschließende Fragerunde einige interessante Punkte zur Sprache.

Oberbeck betonte dabei, dass "wir der festen Überzeugung sind, dass Street View rechtmäßig ist". Zwar vertritt ein (von Google in Auftrag gegebenes) Rechtsgutachten des Instituts für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover die Auffassung, dass die Veröffentlichung von Rundumfotos ganzer Straßenzüge das Bundesdatenschutzgesetz gar nicht berühre und daher der Dienst unkritisch sei. Ein gestern vorgestelltes Gutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) kommt allerdings zu ganz anderen Schlüssen. Es konstatiert unter anderem, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Die Kamerawagen schießen ihre Rundumbilder derzeit aus einer Höhe von knapp drei Metern.

Nein, hier findet kein Farbbeutelattentat auf Googles Street-View-Autos statt. Vielmehr lässt der Internetkonzern auf seinem CeBIT-Stand drei Fahrzeuge von Studiernden der Miami Ad School bemalen, damit sie auffälliger werden, was Google für einen Beitrag "zu größtmöglicher Transparenz" bei den Aufnahmen hält.

(Bild: André Kramer)

Gerade diese Höhe über dem Straßenniveau hält Kay Oberbeck für aktiven Schutz der Privatsphäre – so fotografiere man Passanten wenigstens nicht direkt ins Gesicht, erklärte er auf der CeBIT. Seine PR-Kollegin Lena Wagner ergänzte: "Wenn es nach uns ginge, hätten wir gar keine Passanten auf den Bildern, aber die sind nun mal auf der Straße unterwegs, wenn wir die Aufnahmen machen."

Als weiteres Argument, die Kameras in luftiger Höhe zu montieren, führte Oberbeck ins Feld, dass sich viele wichtige Informationen im Straßenbild in rund drei Meter Höhe befänden, etwa Straßenschilder oder Schriftzüge von Geschäften. Außerdem würde man bei der vom ZAR geforderten Kamerahöhe von zwei Metern direkt in die Autos anderer Verkehrsteilnehmer hinein fotografieren und damit wiederum deren Privatsphäre verletzen. Zudem wären dann auf den Bildern im Wesentlichen Autos zu sehen und keine Gebäude.

Nachfragen gab es auch bezüglich des geplanten Einspruchverfahrens gegen die Veröffentlichungen von Street-View-Bildern. Wie Google erklärte, sollen nicht nur Hausbesitzer einspruchberechtigt sein, sondern auch Mieter. Den ins Spiel gebrachten Fall, dass beispielsweise Bewohner und Gewerbetreibende im gleichen Haus eine unterschiedliche Haltung zur Street-View-Darstellung des Gebäudes haben könnten, fürchtet man bei Google nicht : "Der Dienst ist bereits in 19 Ländern online und uns ist noch kein solcher Konflikt begegnet", versicherte Oberbeck.

Einsprüche sollen online möglich sein, aber technisch gegen Missbrauch gesichert werden. Wer ein anstößiges oder sonstwie kritisches Bild entfernt haben möchte, muss seine Mail-Adresse angeben; beim Antrag auf Löschen von Fotos des eigenen Wohnhauses werde die IP-Adresse protokolliert, um zu verhindern, dass Unbefugte fremde Gebäude ausblenden lassen können. Zuviel Daten wolle man gerade bei diesem Verfahren aber nicht erheben, gab Lena Wagner zu Protokoll: "Datenschutz steht bei uns natürlich an erster Stelle."

Google plant offenbar nicht, die Street-View-Aufnahmen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Zwar habe man in den USA vereinzelt Städte neu fotografiert, wenn man mit der Qualität der Bilder nicht zufrieden gewesen sei, einen festen Turnus, in dem die Fahrzeuge erneut zum Bildersammeln losgeschickt würden, gebe es aber nicht.

Im Mai 2007 startete Google Street View als Erweiterung des Online-Landkartendienstes Google Maps zunächst in den USA. Bereits kurz nach dem Start wurde Kritik laut, dass die Fotos zum Teil mehr Einsichten in das Privatleben gewährten, als den dargestellten Personen recht sei. Im Mai 2008 wurde bekannt, dass Google auch für Deutschland eine flächendeckende fotografische Erfassung der Städte plant, was der Firma in jüngster Zeit heftige Kritik unter anderem von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und von EU-Datenschützern eingebracht hat. Ganz kurzfristig hat Google bekannt gegeben, sein Projekt auch auf der CeBIT vorstellen zu wollen (Halle 6, Stand K32). (pek)