US-Patentbehörde hebt Eolas-Patent vorläufig auf [Update]

Microsoft könnten weitere Änderungen am Internet Explorer erspart bleiben.

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Von
  • Dorothee Wiegand

In den Patent-Streit zwischen Eolas Technologies und Microsoft ist wieder Bewegung gekommen. Die US-Patentbehörde hat das umstrittene Patent auf Techniken zum Einbetten von Plug-ins und Applets in Webseiten am vergangenen Freitag vorläufig aufgehoben. Nach Meinung der Behörde hätte das Patent wegen Prior Art, die durch die HTML-Definitionen gegeben sei, erst gar nicht zugeteilt werden dürfen; Eolas hat nun 60 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen oder die Patentschrift so anzupassen, dass keine Einwände des US-Patentamts mehr bestehen. Microsoft könnten, hat die Entscheidung der Behörde Bestand, weitere Änderungen am Internet Explorer erspart bleiben, der im gegenwärtigen Zustand laut Eolas eine Patentrechtsverletzung darstellt.

Der Streit um das US Patent No. 5,838,906 begann Anfang 1999 und zielte darauf, Microsoft die Entwicklung und den Verkauf von Software zu untersagen, welche die im Patent beschriebene Technik nutzt. Im August 2003 entschied eine Geschworenen-Jury in Chicago zu Gunsten von Eola. Wegen Patentverletzung sollte Microsoft 521 Millionen Dollar an die Gegenseite zahlen. Die setzte noch eins drauf und verlangte wenig später vor Gericht einen Auslieferungsstopp für den Internet Explorer.

Tatsächlich wäre längst nicht nur der Microsoft-Browser betroffen, falls die Eolas-Klage endgültig anerkannt würde. Im Oktober 2003 wandte sich der W3C-Direktor Tim Berners-Lee daher mit einem Brief an die US-Patentbehörde. Darin bittet er die Behörde dringend, das umstrittene Patent erneut zu begutachten, "um schweren wirtschaftlichen und technischen Schaden vom Betrieb des Webs" abzuwenden. Die Änderungen, die Microsoft als Reaktion auf die Klage am Internet Explorer plane, seien zwar nicht sehr umfangreich, hieß es in dem Brief weiter, sie hätten jedoch weitreichende Auswirkungen für andere Softwareprodukte, die nach den Änderungen mit dem verbreiteten Browser nicht mehr kompatibel seien.

Auf Grund einer Eingabe des W3C hatte die US-Patentbehörde die Prüfung eingeleitet, ob im Falle des Eolas-Patents Prior Art vorliege: Nach dieser Regelung ist ein Patent ungültig, wenn vor seiner Einreichung beim Patentamt (im Falle des Eolas-Patents am 17. Oktober 1994) die beschriebenen Techniken bereits anderweitig benutzt worden waren. (dwi)