Kabelnetzbetreiber scheitert mit Eilantrag gegen Mobilfunkfrequenz-Versteigerung

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg gegen die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur abgelehnt. Das Unternehmen machte in dem Antrag mögliche Störungen im eigenen Kabelnetz geltend.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg gegen die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur abgelehnt. Das Unternehmen habe mit seinem Antrag ein Aussetzen der für April 2010 angesetzten Versteigerung im Bereich von 800 MHz erreichen wollen, teilte das Gericht am Montag mit.

Begründet wurde der Antrag damit, dass eine künftige Nutzung der Mobilfunkfrequenzen zu Störungen im eigenen Kabelnetz führen könnte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Unverträglichkeiten von Mobilfunkfrequenz- und Kabelnutzung nicht von vornherein angenommen werden könnten. Sollte es tatsächlich zu den von Kabel Baden-Württemberg befürchteten Störungen kommen, könnten diese auch später noch durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Mögliche Unverträglichkeiten hatte unter anderem der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA ins Spiel gebracht: So hätten Untersuchungen der ANGA und des Münchner Instituts für Rundfunktechnik (IRT) ergeben, dass "schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte den Kabelempfang stark beeinträchtigten" würden. Unter bestimmten Bedingungen sei gar kein Fernsehempfang möglich.

Durch die Signaleinstrahlung würden insbesondere Settop-Boxen und Fernsehgeräte in ihrer Funktion "massiv gestört", hieß es im vergangenen Jahr weiter (PDF-Datei). Deshalb müssten vor einer Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen zunächst Untersuchungen durchgeführt werden, wie eine störungsfreie gemeinsame Nutzung von Frequenzen im 800-MHz-Bereich sichergestellt werden kann.

Über fünf ähnliche Klagen gegen die Versteigerung – eingereicht von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern – muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden. Zudem gibt es sechs Klagen von Unternehmen, die die Bedingungen der Versteigerung für rechtswidrig halten. Dazu soll es Mitte März eine mündliche Verhandlung in Köln geben.

Zur Frequenzversteigerung hat die Bundesnetzagentur nur die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber E-Plus, Telefónica O2, T-Mobile und Vodafone zugelassen. Ein fünftes Unternehmen zog seinen Antrag zurück, ein weiterer Bewerber erfüllte die Voraussetzungen für die Zulassung zum Versteigerungsverfahren nicht. Die Auktion beginnt am 12. April um 13:00 Uhr in der Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz. (pmz)