Urheberrechtsverletzungen und Gefängnisstrafen nehmen zu

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen lobt die Gerichte: Sie behandelten den "Diebstahl geistigen Eigentums" nicht mehr als Kavaliersdelikt.

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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) meldet für das vergangene Jahr eine "deutliche Erfolgssteigerung im Kampf gegen illegale Vervielfältigung und Internet-Kriminalität". In den Fällen, bei denen die GVU beteiligt war, stiegen laut einer Mitteilung "die von deutschen Gerichten wegen Urheberrechtsverletzungen verhängten Geldstrafen auf ein Gesamtvolumen von mehr als einer halben Million Euro."

Zwar sei die Mehrzahl der Verfahren unter Auflagen wie Geldzahlung oder Einziehung der beschlagnahmten Kopien sowie der Computer und Brenner eingestellt worden; auf der anderen Seite sei aber auch die Zahl der Strafverfahren angestiegen, die mit Gefängnisstrafen abgeschlossen wurden, gegenüber 2002 von 23 auf 51. Mit einer Geldstrafe wurden 42 Verfahren abgeschlossen. Im vorigen Jahr seien es noch 37 gewesen. "Wir können feststellen, dass deutsche Gerichte den Diebstahl geistigen Eigentums zunehmend nicht mehr als Kavaliersdelikt behandeln. Es wäre wünschenswert, wenn sich dieser Trend im Sinne von Prävention und Abschreckung fortsetzt", meint dazu der GVU-Vorstandsvorsitzende Bodo Schwartz.

Die GVU habe verstärkt den Zugang zu "organisierten Kreisen der digitalen Piraten erlangt", heißt es weiter. Dadurch hätten mehr auf die organisierte Kriminalität abzielende und umfangreichere Ermittlungsverfahren durchgeführt werden können. Als die zwei größten Erfolge des vergangenen Jahres zählt die GVU die Verurteilung eines gewerbsmäßig handelnden Raubkopierers zu drei Jahren Haft ohne Bewährung auf und die Beschlagnahmung des Download-Servers "Unreality".

Wie auf dem legalen Markt sei auch im illegalen Sektor eine Entwicklung hin zum digitalen Datenträger zu verzeichnen, heißt es weiter. Das spiegele sich im Verhältnis der beschlagnahmten Raubkopien wider. Bei Filmen habe sich das Verhältnis von beschlagnahmten digitalen Datenträgern zu analogen Videokassetten in der Zeit von 2001 bis 2003 von 1 zu 4 (16.305 zu 64.256 ) auf 9 zu 1 (206.257 zu 23.924) entwickelt. (anw)