Verbraucherschützer verklagen US-Regulierungsbehörde

Ab Juli 2005 müssen Hersteller von digitalen TV-Receivern ein so genanntes broadcast flag auswerten. Gegen diese Entscheidung der Federal Communications Commission wehren sich die Verbraucherschützer.

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Die US-amerikanische American Library Association (ALA) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) haben zusammen mit anderen Organisationen eine Klage gegen die Federal Communications Commission (FCC) eingereicht. Die Kläger wehren sich gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde, nach der Hersteller von digitalen TV-Receivern ab Juli 2005 ein so genanntes broadcast flag auswerten können müssen, ein Kopierschutzmerkmal, das vergleichbar mit dem Minidisk-Kopierschutz ist.

Die Verbraucherschützer meinen, die Entscheidung der FCC sei ein Schritt in die falsche Richtung. Digitales Fernsehen würde dadurch teurer, während die Innovation, das Recht auf Privatkopie und der Wettbewerb behindert würden. Zudem habe die FCC ihren Kompetenzbereich verlassen, indem sie sich auf den Schutz von Urheberrechten eingelassen habe. Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass der Erlass der FCC ausgesetzt wird, damit genügend Zeit ist, über ihn zu debattieren.

Siehe dazu: (anw)