Top Level Domain .eu in der Zielgeraden

Das für Telekommunikationsfragen zuständige Communications Committee der Europäischen Union hat die Registrierpolitik für die seit langem geplante Top Level Domain .eu abgesegnet.

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Von
  • Monika Ermert

Das für Telekommunikationsfragen zuständige Communications Committee der Europäischen Union hat die Registrierpolitik für die seit langem geplante Top Level Domain .eu abgesegnet. Wesentliche Punkte darin sind die Regelungen der so genannten Sunrise-Phase zum Auftakt, die zuerst den Inhabern von Markennamen und Regierungen und anschließend "allen anderen" Rechteinhabern Vorregistrierrechte einräumt.

Außerdem wurden die Datenschutzbestimmungen geregelt, sagte George Papapavlou von der EU Kommission. Bei den öffentlich abfragbaren Whois-Informationen über die Inhaber von Domains soll der ursprüngliche Zweck der Erreichbarkeit im Falle technischer Schwierigkeiten im Vordergrund stehen, betonte Papapavlou. Darüber hinaus gehende persönlichen Daten dürften nur nach Zustimmung der Domaininhaber publiziert werden.

Bei der Absicherung der Domainadressen der Mitgliedsländer haben die Mitgliedsstaaten laut Papapavlou gleich drei verschiedene Kategorien vorgesehen. Die Ländernamen sind vorab den jeweiligen Regierungen vorbehalten. In Sperrlisten haben einzelne Regierungen angegeben, welche Adressen gänzlich von einer Registrierung ausgenommen werden sollen -- und zwar sowohl direkt unter .eu sowie unter eventuellen Subdomains. Adressen öffentlicher Institutionen können die Mitgliedsländer in der ersten Sunrise-Phase bevorzugt registrieren. Papapavlou räumte ein, dass die Sunrise-Phase "hart" werde, muss doch mit Unterstützung einer Validations-Agentur nicht nur das klassische Markenrecht (Phase I), sondern jegliches Marken- und Namensrecht in der EU (Phase II) geprüft werden.

Bei EUrid, der von der Kommission ausgewählten Registry, will man nun mit der Einstellung von Personal starten, sagt Marc van Wesemael, Chef von EUrid und DNS Belgium. Die Registry muss als Nächstes nun den vorbereiteten Vertrag mit der Kommission unterschreiben und die in der Verordnung vorgesehenen Spielregeln in die Registrar- und Kundenverträge übernehmen. Informelle Vorgespräche mit ICANN zur Eintragung in die Rootzone wurden bereits geführt, dabei sieht vor allem die Kommission noch einen gewissen Diskussionsbedarf mit der Netzverwaltung. (Monika Ermert) / (jk)