Länder fordern massive Verschärfung der TK-Überwachung

Bayern und Hessen wollen auch bei minder schweren Straftaten abhören, den Einsatz des IMSI-Catchers ausweiten und den Abruf von Verbindungsdaten unentgeltlich halten.

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Kurz nach der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundestag haben die bayerische Justizministerin Beate Merk und ihr hessischer Kollege Christean Wagner heute im Bundesrat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Überwachung der Telekommunikation" vorgestellt. Unter "Verbesserung" verstehen die beiden Länder vor allem eine Verschärfung der bestehenden Regelungen.

Kern des Gesetzesantrags ist zum eine deutliche Ausweitung des Straftatenkatalogs in Paragraph 100a der Strafprozessordnung (StPO), der die Basisbedingungen für den schwerwiegenden Grundrechtseingriff aufstellt. Dieses Kataster wollen die beiden Vorreiter des "TKÜ-Verbesserungsgesetzes" nun noch ergänzt wissen um Delikte wie Kredit- und besonders schwere Fälle des Computerbetruges und Kriegsverbrechen.

Gegen manche der in dem Vorschlag vorgesehenen Bestimmungen protestiert die Industrie. Beispielsweise sieht sie mit dem neuen Vorstoß die "Verhältnismäßigkeit der Freiheitseingriffe und der Belastungen der Unternehmen" gefährdet.

Siehe dazu in c't aktuell: (anw)