Österreichs Justizministerin will elektronische Fußfesseln möglichst bald einführen

Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln für verurteilte Straftäter angekündigt. Frühere Feldversuche, die auf GPS und Mobilfunk bei der Überwachung setzten, waren gescheitert.

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Die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln für verurteilte Straftäter angekündigt. Bei der offiziell als Elektronische Aufsicht (EA) bezeichneten Überwachung wird die Anwesenheit eines berufstätigen Straf- oder Untersuchungshäftlings in seinem Wohnobjekt überwacht. Frühere Feldversuche, die auf GPS und Mobilfunk bei der Überwachung setzten, waren gescheitert. Daher sollen nun wasserdichte Geräte an den Beinen der Betroffenen befestigt werden, die über Funk mit einem ortsfesten Empfänger kommunizieren, der ans Festnetz angebunden ist.

Für Hausarrest mit Fußfessel anstatt Aufenthalt in einem staatlichen Gefängnis sollen psychisch stabile Personen in Frage kommen, die gut integriert sind. Weitere Voraussetzungen sollen eine Wohnung, das Einverständnis etwaiger Mitbewohner sowie eine Beschäftigung mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden sein. Die ausstehende Haftzeit muss weniger als ein Jahr betragen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sexualstraftäter sowie Personen im Maßnahmenvollzug. Das Justizministerium erwartet, dass etwa 300 bis 500 Personen die Kriterien für die Elektronische Aufsicht erfüllen werden. Entsprechend könnten die zu fast 100 Prozent belegten österreichischen Haftanstalten entlastet werden.

Die Einführung elektronischer Fußfesseln soll erhebliche Einsparungen für die öffentliche Hand bringen. Zwar stehen die genauen Kosten für die Technik und die notwendige personelle Betreuung noch nicht fest, sie sollen aber deutlich unter jenen für einen Aufenthalt in Haft liegen. Zudem könnten die Betroffenen ihre Opfer eher entschädigen, wenn sie einer Arbeit nachgehen, heißt es. Schließlich verspricht sich die Justizministerin bessere Erfolge bei der Resozialisierung der Täter und Untersuchungshäftlinge. Sie hofft auf eine Umsetzung der Elektronischen Aufsicht bereits im kommenden Sommer.

Andreas Zembaty, Pressesprecher des Vereins Neustart, der sich im Bereich der Bewährungshilfe und Konfliktregelung engagiert, betonte gegenüber heise online die Bedeutung der Betreuung. Viele Gefangene würden sich in der Haft eine Scheinwelt aufbauen, die bei einer Entlassung aus dem Gefängnis zusammenbreche. Hinzu komme eine psychische Belastung durch die elektronische Überwachung. Daher sei unmittelbar nach dem Übergang in den Hausarrest intensive Betreuung notwendig – auch, um Rückfälle zu vermeiden. Die diesbezüglichen Pläne des Justizministeriums sind noch nicht bekannt. (pmz)