Nachbesserungen beim Flugdaten-Abkommen mit den USA gefordert

Die von US-Behörden abrufbaren Fluggastdaten umfassen derzeit nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen und beispielsweise besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat an das EU-Parlament appelliert, bei dem anstehenden Votum über den laufenden Transfer von Flugpassagierdaten in die USA den bislang "unzureichenden" Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger zu verbessern. Handlungsbedarf sieht der Datenschützer laut einer Mitteilung vor allem bei der Möglichkeit der US-Behörden zu einem Online-Abruf der Passenger Name Records (PNR) direkt aus den Systemen der Fluggesellschaften auf Basis des sogenannten Pull-Verfahrens. Dieses müsse durch ein Push-Verfahren ersetzt werden, bei dem die Airlines aktiv die Datenübermittlung steuern. Die Umstellung hätte eigentlich bereits Anfang 2008 erfolgen sollen, was aber am Widerstand der USA gescheitert sei.

Neben diesem "Verstoß gegen das Abkommen", der gegebenenfalls eine Kündigung zur Folge haben könnte, hält Schaar den "Umfang der übermittelten Daten", die "überzogene" Speicherdauer von 15 Jahren sowie die "unzureichende Zweckbindung" für überarbeitungsbedürftig. Die von US-Behörden abrufbaren Fluggastdaten umfassen derzeit nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen und beispielsweise besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern (zu Details über den Inhalt der Passenger Name Records siehe: Heikle Hilfestellung zur Weitergabe von Fluggastdaten).

Der EU-Rat segnete den PNR-Vertrag Mitte 2007 ab. Damals hatte die EU-Abgeordneten noch keine Mitentscheidungsbefugnis in Sicherheitsfragen, die ihnen der Anfang Dezember in Kraft getretene Lissabonner Vertrag nun aber einräumt. Die Übereinkunft wird daher nach Informationen Schaars bislang nur vorläufig angewandt. Das Parlament könne nun über ihre endgültige Einsetzung abstimmen. Diese Entscheidung werde derzeit in Brüssel und Straßburg vorbereitet. Bei einem vergleichbaren Votum über die Weitergabe von Finanzdaten des SWIFT-Netzwerks im Februar hatten die Abgeordneten Zähne gezeigt und das Abkommen aufgrund hoher Datenschutzbedenken vorerst gekippt. Eine derart klare Absage an den PNR-Vertrag ist aber nicht zu erwarten: Washington drohte bislang mehrfach erfolgreich, Fluggesellschaften, die keine Passagierdaten liefern, die Landung zu verweigern.

Trotzdem werben US-Politiker derzeit auf dem alten Kontinent massiv für eine Bestätigung der Übereinkunft. Die oberste Datenschützerin des Department of Homeland Security (DHS), Mary Ellen Callahan, bezeichnete laut Medienberichten die PNR-Auswertung bei Gesprächen mit Politikern und Schaar in Berlin Ende vergangener Woche als "wichtiges Element" der Sicherheitspolitik. Zuvor habe sie in EU-Kreisen verdeutlicht, dass angeblich im letzten Jahr ein Drittel von "Hunderten" Terrorverdächtigen mit Hilfe der Flugdaten ausfindig gemacht worden seien. Zudem könne jeder EU-Bürger beim DHS anfragen, welche Informationen über ihn vorlägen und sie notfalls korrigieren.

Das EU-Parlament hatte die PNR-Weitergabe an die USA Anfang 2007 scharf kritisiert, da dabei notwendige Datenschutzgarantien nur auf dem Papier bestünden. Nach wie vor beäugen viele Abgeordnete das Abkommen skeptisch. Dazu kommt, dass die EU-Innenminister Anfang des Jahres einen neuen Anlauf zum Aufbau eines europäischen Systems zur Fluggastdaten-Auswertung gestartet haben. Innenexperten im Parlament halten diese Datensammlung nicht für nötig. Zunächst müsse der Austausch der bestehenden Informationen zwischen Sicherheitsbehörden verbessert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten soll die EU-Kommission nun zunächst allgemeine Regeln für die Übermittlung von Passagierdaten ausarbeiten, die dann auch auf bestehende Abkommen mit Kanada und Australien anzuwenden wären. (jk)