Spanisches Gericht weist Klage gegen Filesharing-Links ab
Im Verfahren gegen den Betreiber einer spanischen Torrent-Website hat ein Gericht in Barcelona geltendes Recht bestätigt und die Veröffentlichung von Filesharing-Links für legal erklärt.
Ein spanisches Gericht hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Torrent-Links nicht gegen das Urheberrecht verstößt. In dem Verfahren gegen den Betreiber der Torrent-Website Elrincondejesus bestätigte das Gericht in Barcelona am Freitag eine frühere Entscheidung, mit der es die von der klagenden spanischen Rechteverwertungsgesellschaft SGAE beantragte einstweilige Verfügung gegen die Website abgelehnt hatte. Die Veröffentlichung von Links sei nicht mit der Veröffentlichung oder Verbreitung von geschütztem Material gleichzusetzen, argumentierte der Vorsitzende Richter. Zudem sei der Betrieb der Website nicht kommerziell.
"Im weiteren Sinne stellt das System der Links die Grundlage des Internets dar und eine groĂźe Anzahl von Seiten und Suchmaschinen (wie Google) erlauben technisch gesehen genau das, was mit diesem Verfahren verboten werden soll, nämlich die Verlinkung von P2P-Seiten", heiĂźt in der schriftlichen UrteilsbegrĂĽndung (PDF-Datei) von Richter Raul GarcĂa Orejudo. DarĂĽber hinaus erklärte der Richter, auch P2P sei nur ein Transportmedium fĂĽr den Datenaustausch zwischen Internetnutzern und verstoĂźe als solches nicht gegen das spanische Urheberrecht. (vbr)