SCO v IBM: IBM obsiegt bei Copyright, aber nicht im Wettbewerbsrecht​

Xinuos verklagt IBM unter Berufung auf SCO-Ansprüche. Copyright-Verletzung sieht das US-Gericht als nicht gegeben an, dennoch wird weiter prozessiert.​

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IBM-Logo an Gebäude

(Bild: Mats Wiklund/Shutterstock.com)

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Der legendäre Rechtsstreit SCO v IBM ist untot. Die ursprünglich 2003 eingebrachte Klage der SCO Group (Santa Cruz Operation) gegen IBM wegen dessen Nutzung von Linux wurde 2021 vom Teilrechtsnachfolger Xinuos wiederbelebt. In der Neuauflage, Xinuos v IBM, konnte IBM am Montag einen Teilsieg feiern: Ein US-Bundesbezirksgericht hat ein "schnelles" Teilurteil gefällt, wonach IBM kein Copyright verletzt hat. Wettbewerbsrechtliche Vorwürfe hingegen sollen in einem Hauptverfahren, voraussichtlich mit Geschworenen, geklärt werden.

Xinuos erhebt mehrere Vorwürfe gegen IBM, IBM soll Softwarecode der SCO Group widerrechtlich in eigenen Produkten verwendet haben. Red Hat und IBM (vor der Übernahme Red Hats durch IBM) sollen sich durch illegale Absprachen sowie unfaire und wettbewerbsfeindliche Praktiken Marktdominanz verschafft und sowohl Xinuos als auch der Open Source Community geschadet haben. Diese Marktdominanz sollen IBM und Red Hat dann rechtswidrig ausgenutzt haben, verstärkt durch die ebenfalls als rechtswidrig beschriebene Einverleibung Red Hats in IBM.

Nach US-Bundesrecht erhebt Xinuos’ Klage die Vorwürfe der vorsätzlichen Verletzung von Copyright (nur IBM) sowie US-kartellrechtlich verbotener Absprachen zwischen IBM und Red Hat; außerdem sei die Übernahme Red Hats durch IBM wettbewerbsrechtlich unzulässig gewesen. Darüber hinaus bemüht die Klage Gesetze der Amerikanischen Jungferninseln, wo Xinuos seinen Firmensitz unterhält: Verstoß gegen das Antimonopolgesetz, unlauterer Wettbewerb und ungerechtfertigte Bereicherung.

Am Montag hat das US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York ein (vorerst mündliches) Teilurteil gefällt, wonach IBM kein Xinuos-Copyright verletzt hat. Die genaue Begründung liegt bislang nicht vor. In diesem frühen Prozessstadium geht das Gericht für ein Urteil einmal davon aus, dass alle Vorbringen des Klägers gegeben seien – und selbst unter dieser Annahme obsiegt IBM.

Ein weiterer Erfolg der Beklagten ist, dass das Gericht die Vorwürfe unlauterer Wettbewerb und ungerechtfertigte Bereicherung nicht zulässt. Damit bleiben von der Klage nur die wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe nach US-Bundesrecht sowie der behauptete Verstoß gegen das Antimonopolgesetz der Jungferninseln übrig. Das Verfahren heißt Xinuos v. International Business Machines & Red Hat und ist am US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York unter dem Aktenzeichen 22-cv-09777 anhängig.

Dieser Rest der Klage wandert nun zur Vorbereitung der Gerichtssaalphase an einen Magistrate Judge des selben Gerichts. Für 27. Februar ist eine Telefonkonferenz anberaumt, bei der ein Fahrplan für das weitere Verfahren erstellt werden soll. Die Mühlen der Gerichtsbarkeit mahlen langsam. Und weil der Copyright-Vorwurf weggefallen ist, dürfte es für Xinuos schwieriger werden, wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe zu untermauern. Natürlich könnte Xinuos Rechtsmittel gegen das Teilurteil ergreifen...

Zeitweise waren 17 Verfahren im Themenkreis SCO v IBM gleichzeitig anhängig, darunter Klagen SCOs gegen Novell sowie gegen DaimlerChrysler. Nach einer schweren Schlappe für SCO im Streit mit Novell im Jahr 2007 musste SCO 2008 Konkurs anmelden. Wer es genau wissen möchte, folge dem Link zur unendlichen Geschichte SCO vs. IBM von der Klage bis zum Konkursantrag bei c't online.

2011 wurden die von der Firma gehaltenen Rechte sowie bestehende Wartungsverträge mit Kunden in 82 Ländern versteigert. Es gab lediglich zwei Bieter, die eigens gegründete Firma Unxis (heute Xinuos) erhielt den Zuschlag und erwarb damit bestimmte Rechte und Verträge. "Unxis hat keine Absichten, Klagen in Verbindung mit den Assets der SCO Group anzustrengen", sagte CEO Richard Bolandz damals zu Zdnet, "Bei uns geht es um Weltführerschaft bei Technik, nicht um Gerichtsprozesse."

Allerdings stellt Xinuos in Abrede, je einen rechtlich verbindlichen Klageverzicht abgegeben zu haben. Die Firma entwickelt und vermarktet ein Betriebssystem auf FreeBSD-Basis. Zur Weltführerschaft bei Serverbetriebssystemen hat das noch nicht geführt. Und so erhob Xinuos am 1. April 2021 Klage gegen IBM und dessen Tochter Red Hat beim US-Bundesbezirksgericht für die Jungferninseln. Dieses Gericht entschied im November 2022, den unendlichen Rechtsstreit mit IBM nach New York zu übertragen.

Der SCO-Masseverwalter hielt den ursprünglichen Gerichtsprozess SCO v IBM noch Jahre in Schwebe. Erst im Sommer 2021 kam es zu einem Vergleich: IBM zahlte demnach 14,25 Millionen US-Dollar an die SCO-Konkursmasse. Das ist ein Bruchteil der ursprünglich geforderten Milliarde.

(ds)