EU-Kommission: Keine Three-Strikes-Regelung in ACTA

Um Gerüchten vorzubeugen und zumindest einen Schritt zu mehr Transparenz zu machen, hat die EU-Kommission am Montag zu einer Konsultation über das Handelsabkommen ACTA geladen. Mit ACTA-Verhandlungsführer Luc Devigne gingen Vertreter von Bürgerrechtsorganisationen in Brüssel hart ins Gericht.

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Von
  • Torsten Kleinz

Wie steht es nun um das Handelsabkommen ACTA? Um Gerüchten zu begegnen und zumindest einen Schritt zu mehr Transparenz zu machen, hat die EU-Kommission am Montag zu einer Konsultation nach Brüssel eingeladen. Viel erfuhren die etwa 150 angereisten Interessenvertreter nicht. Gerüchte wollte Kommissionsvertreter Luc Devigne ausdrücklich nicht besprechen, er versicherte aber, dass das umstrittene Abkommen keine Änderung substantiellen Rechts in der EU vorsehe.

Devigne, der für die Kommission die ACTA-Verhandlungen führt, betonte, dass das Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer der EU sichern soll. Er widersprach ausdrücklich Gerüchten, wonach die EU im Zuge des ACTA-Prozesses die Einführung einer europaweiten Three-Strikes-Regelung vorbereite, bei der Provider Internetnutzern nach Urheberrechtsverstößen die Internetverbindung kappen sollen. Niemand habe bei den Verhandlungen eine solche Maßnahme auch nur vorgeschlagen, verdeutlichte Devigne, "und wenn dieser Vorschlag auf den Tisch käme, würden wir ihn ablehnen." Auch die Behauptung, dass in Zukunft private Laptops an der Grenze nach illegal heruntergeladenen Dateien durchsucht werden sollen, sei falsch.

Die ACTA-Verhandlungen finden bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Devigne erläuterte, bei internationalen Abkommen würden Ergebnisse nicht kommuniziert, bevor sie am Verhandlungstisch erreicht worden seien. Die zahlreichen durchgesickerten Dokumente wollte Devigne nicht kommentieren. Die Geheimniskrämerei stieß während der Konsultation in Brüssel auf große Ablehnung. So beklagte ein Vertreter des Verbandes europäischer TK-Anbieter ETNO Informationsdefizite. "Unsere Konkurrenten in den USA sind über die Fortschritte bestens informiert." Unterstützung bekam Devigne hingegen von anderen Industrievertretern. So erklärten Vertreter des französischen Medienkonzerns Vivendi und der European Competitive Telecommunications Association (ECTA) ihre Unterstützung für das ACTA-Abkommen.

Mehrere EU-Parlamentarier nutzten die Sitzung, um die Kommission an die Resolution des EU-Parlaments zu erinnern, die sie zu mehr Transparenz verpflichten und von weiter gehenden Vereinbarungen abhalten sollte. Devigne will aus der Resolution allerdings nicht mehr herauslesen, als eine Verpflichtung der Kommission, nicht gegen den Kanon der geltenden europäischen Gesetze, dem "acquis communautaire", zu verstoßen.

Eine Verpflichtung sich bei den ACTA-Verhandlungen allein auf die Bekämpfung von Produktfälschungen zu beschränken und Neuregelungen zu einfachen Urheberrechtsverletzungen auszusparen, wollte Devigne nicht erkennen. Auch bei der geforderten Abschätzung der Folgen des ACTA-Abkommens auf die Grundrechte der EU-Bürger machte der Kommissionsvertreter wenig Hoffnung: Die ACTA-Verhandlungen seien bisher noch nicht in einem Stadium, wo eine solche Folgeabschätzung sinnvoll sei. Immerhin versprach er, dass die EU-Kommission bei der nächsten ACTA-Sitzung Mitte April in Neuseeland eine Offenlegung der Verhandlungsdokumente beantragen werde.

"Das ACTA-Abkommen behandelt ausdrücklich nur die Durchsetzung des Rechts, an dem Gesetz selbst wird substantiell nichts geändert", erklärte Devigne. So soll sich an der gesetzlichen Rolle und Haftung der Provider in Europa nichts ändern. Strafrechtlich verfolgt werden sollen Urheberrechtsverstöße nur, wenn sie im "kommerziellen Umfang" stattfinden. Wann ein solcher Umfang erreicht wird, ließ Devigne allerdings offen.

Die in Brüssel anwesenden Bürgerrechtsorganisationen gingen mit Devigne hart ins Gericht. Jérémie Zimmermann von der französischen Organisation La Quadrature du Net kritisierte, dass Devigne in seiner Präsentation eine von der Industrie finanzierte Studie zitierte, wonach durch Diebstahl geistigen Eigentums bis 2015 in Europa 1,2 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Diese Studie basiere auf der Legende, dass für jede unbezahlte Kopie ein Original weniger verkauft werde, argumentierte Zimmermann.

Gegenüber heise online erklärte Zimmermann: "Heute haben wir nichts Neues erfahren" – die Kommission verstecke sich hinter dem "acquis communautaire", der freilich stark interpretierbar sei. So sieht Zimmermann die Gefahr, dass die Three-Strikes-Regel zwar nicht explizit im ACTA-Abkommen festgelegt werde, die Provider könnten aber durch erweiterte gesetzliche Haftungsregeln im Zuge der freiwilligen Selbstkontrolle zu einer eigenständigen Einführung des Modells gezwungen werden. "Was immer als Nächstes passiert: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass diese Vertreter, die niemand gewählt hat, solche weitgehenden Grundrechtseingriffe verhandeln", sagte Zimmermann. Maurice Wessling von der niederländischen Verbraucherorganisation Consumentenbond sieht in der Konsultation wenigstens einen geringen Fortschritt: "Immerhin haben wir heute ganz klar gehört, dass die EU-Kommission keine Three-Strikes-Regelung akzeptieren will. An dieses Wort werden wir sie später erinnern." (anw)