Verfahren gegen NSA-Lauschprogramm geht in Berufung

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Widerspruch gegen die Zurückweisung von Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA ohne richterliche Anordnung eingelegt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 16 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat Widerspruch (PDF-Datei) gegen die Zurückweisung zweier Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen in den USA nach dem 11. September 2001 ohne richterliche Anordnung eingelegt.

Nach Meinung der Bürgerrechtsvereinigung hat der zuständige Bundesrichter im Bezirk Nordkalifornien, Vaughn Walker, seine Entscheidung vom Januar auf die "gefährliche und falsche Annahme" gestützt, dass angesichts der weitreichenden Ausspähung durch das von der National Security Agency (NSA) betreute Abhörprogramm keiner Einzelperson "spezieller Schaden" widerfahren sei. Diese Theorie dürfe keinen Bestand haben, da sich sonst Gerichte bewusst blind gegenüber massiven Verletzungen des Rechts oder der Verfassung zeigen würden, sobald diese viele Menschen beträfen.

Generell sieht die EFF die Beweislast für eine Bestätigung der ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Überwachung weiter wachsen. So habe etwa der frühere Angestellte des US-Telekommunikationsriesen AT&T, Mark Klein, der die Aufdeckung des Lauschprogramms ins Rollen brachte, jüngst neue Dokumente (PDF-Datei) vorgelegt, die das Vorgehen der NSA in einer speziellen Abhörstation in San Francisco beschreiben würden. Die Bürgerrechtler hoffen daher auf einen Erfolg vor dem Berufungsgericht. (pmz)