Freie Journalisten gegen Leistungsschutzrecht

Der Verband Freischreiber moniert, dass die Verlage einerseits Honorare für externe Mitarbeiter mit Hinweis auf "den Markt" schmälerten, sich andererseits mit dem Markt für journalistische Inhalte im Internet aber nicht abfinden wollten.

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Der Verband Freischreiber hat die Forderungen von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern nach einer Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet kritisiert. "Ein Leistungsschutzrecht, wie es derzeit diskutiert wird, ist weder im Interesse der Urheber noch im Interesse der Allgemeinheit", schreibt die Vereinigung freier Autoren in einer Reaktion auf die Überlegungen großer Branchenvertreter. Es hätte vielmehr eine "erhebliche Gewichtsverschiebung der Machtverhältnisse im Internet zugunsten der Presseverlage" zur Folge.

Den Verlegern gehe es mit ihrem Ruf nach einer Zwangsabgabe für gewerbliche Nutzer von Presseerzeugnissen weniger darum, die Grundlagen für Qualitätsjournalismus im Netz zu verbessern, meint der Verband. Vielmehr schielten diese auf die Stärkung ihrer eigenen Position. Die Praxis zeige, dass Verlage selbst nicht bereit seien, hochwertigen Journalismus zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen seien die Honorare für freie Mitarbeiter schon seit Jahren so niedrig, "dass davon ein auskömmliches Wirtschaften unmöglich ist". Auch die vor wenigen Wochen vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Tageszeitungsjournalisten hätten daran nichts geändert. Dabei gingen diese bereits davon aus, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage kommt. Die Position der eigentlichen Urheber werde so entgegen der politischen Ziele nicht angemessen berücksichtigt.

Die Ansprüche der Verlage hält der Verband letztlich für "bigott". Es würden Honorare mit dem Argument gedrückt, dass "der Markt" die Bedingungen diktiere. Umgekehrt wollten sich die Verleger aber offensichtlich nicht "dem Markt" für Inhalte im Internet stellen. Hier solle ein neues Gesetz ihre bisherigen Geschäftsmodelle schützen. Es sei aber noch nicht plausibel dargelegt worden, warum für die Erhebung eines Obolus für gewerbliche Nutzer überhaupt eine Rechtsänderung erforderlich sei und ob dafür nicht technische beziehungsweise vertragliche Lösungen ausreichten. Freischreiber drängt so auf eine "breitere und offenere" Debatte über den Wert der Medien und von Journalisten im Netz. Die Politik müsse darauf achten, "die Interessen von Urhebern, Verwertern und Allgemeinheit stärker als bisher zum Ausgleich zu bringen". (anw)