Amazon verlangt von seinen Händlern gleichgeschaltete Preise

In einer Mitteilung hat der Online-Versandhändler Amazon.de seine Händler darüber informiert, bei Marketplace-Angeboten künftig eine "Preisparität" durchsetzen zu wollen.

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Von
  • Gerald Himmelein

Von Ende März an verpflichtet Amazon seine Händler dazu, Produkte auf den Amazon-Portalseiten zum selben Preis anzubieten wie in anderen Shops. Auf Amazon.de angegebene Preise müssen also gleich hoch oder niedriger sein als dasselbe Angebot auf einer anderen Verkaufsplattform. Ausgenommen bleiben lediglich Angebote in Ladengeschäften. Amazon nennt diesen Angleichungszwang "Preisparität" und erklärt sie auf seinen Web-Seiten im Detail.

"Der Preis ist für Kunden eines der wichtigsten Entscheidungskriterien beim Kauf", heißt es in der Mitteilung an die Händler. Preisparität bedeute, "dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis [...] für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen."

Bei einigen Händlern hat es sich eingebürgert, ihre Waren auf Amazon.de zu einem höheren Preis anzubieten als etwa in ihren eigenen Webshops. Dies liegt wohl auch an der Provision, die Amazon für jeden vermittelten Kauf einstreicht. Mitunter konnte es sich in der Vergangenheit auszahlen, den Webshop eines Amazon-Händlers ausfindig zu machen und den Artikel dort direkt zu bestellen, um Geld zu sparen. Diesen Zustand will Amazon mit der Preisparität aus der Welt schaffen.

Die Regel gehört ab dem 31. März zu den Teilnahmebedingungen am Amazon Marketplace. Bereits angemeldeten Händlern lässt Amazon bis zum 1. Mai Zeit, ihre Preise der neuen Regel folgend anzugleichen. Zeitgleich führt Amazon die Preisparität auch für den britischen und französischen Marktplatz ein.

Amazons Ankündigung kommt kurz nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, demzufolge Online-Händler dafür Sorge tragen müssen, dass die von Preissuchmaschinen angegebenen Beträge immer den Angeboten in den jeweiligen Online-Shops entsprechen. (ghi)