Innovationsbremse Internet-Rundfunkgebühren

Sehr negative Resonanz finden die Überlegungen, Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschluß zu verlangen.

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Sehr negative Resonanz finden die Überlegungen, Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschluß zu verlangen. So droht der Fachverband Informationstechnik den Bundesländern mit Klage, sollten diese für Internet-fähige PC Gebühren erheben. Forschungsminister Rüttgers hatte sie schon letze Woche in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung als "Innovationsbremse" für den Multimedia-Standort Deutschland bezeichnet: Unternehmen mit 1000 Computern müßten nach bestehenden Regelungen fast 30000 Mark Gebühren im Monat zahlen.

Grundlage für die Gebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der "jede technische Einrichtung, die zur nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung [..] von Rundfunkdarbietungen geeignet sind" als "Rundfunkempfangsgerät" definiert -- also auch PCs, die über das Internet ausgestrahlte Sendungen empfangen können. Doch sind Tonübertagungen im Internet im Gegensatz zu Rundfunkübertragungen asynchron, so Gerhard Rohleder, Geschäftsführer des Fachverbandes Informationstechnik.

Daß der Staatsvertrag dem heutigen Stand der Technik nicht mehr gerecht wird, haben offensichtlich auch die Verantwortlichen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erkannt. "Als der Staatsvertrag formuliert wurde, war die technische Entwicklung noch gar nicht abzusehen", so Wolfgang Lewke, stellvertretender Geschäftsführer der GEZ. Diese will darauf verzichten, Gebühren für Internet-PCs zu erheben, bis eine tragbare Regelung gefunden ist, sprich: ein neues Gesetz verabschiedet wurde. Und das wird dauern, da alle Bundesländer dazu einen Konsens finden müssen. (jo)