Google Street View: Rechtsverletzung im Sekundentakt?

Niedersachsens Innenminister bezeichnet den Straßenansichtsdienst von Google als "Paparrazi im Großen" und hält ein nachträgliches Einspruchsrecht von Bewohnern für nicht ausreichend. In Oldenburg wurde derweil ein Google-Kameraauto demoliert.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marco Hadem
  • Jürgen Kuri
  • dpa

Verstößt Googles an den Kartendienst Maps angedockte Straßenansichtsdienst Street View im Sekundentakt gegen geltendes Recht? Für Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) ist die Sache klar: Die Fotos von Straßen, Menschen und Häuser könnten Grundrechte verletzen. "Problematisch wird es, sobald die Kamera auslöst", sagt der Jurist in einem Gespräch mit dpa. Jeder Bürger habe schließlich ein Recht am eigenen Bild. Busemann widerspricht damit Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Merkel hatte Ende Februar erklärt, es genüge, wenn Betroffene per Widerspruchsrecht die Verfremdung von Aufnahmen veranlassen können. "Das regelt das Problem nicht in Gänze", sagte Busemann. Auch Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte strenge Regeln, etwa für die Verfremdung der Fotos, gefordert.

Google selbst hatte auf die heftige Kritik von Datenschützern und Politikern an Street View nach anfänglichem Unverständnis mit einer PR-Offensive reagiert, zu der neben einem Rechtsgutachten auch ein CeBIT-Auftritt des Internet-Konzerns gehörte, der ganz der Präsentation von Street View diente. Firmensprecher betonten, dass Google der festen Überzeugung ist, Street View sei rechtmäßig. Man habe aber verstanden, dass es noch eine Menge offener Fragen gebe. Zur Rechtmäßigkeit von Street View hatte Google bereits Ende Februar ein Gutachten präsentiert, das Street View Unbedenklichkeit bescheinigte. Ein anderes Rechtsgutachten bescheinigte Street View allerdungs kurz danach, dass der Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig sei.

Ein Kamerawagen von Google, unterwegs in Hamburg

Aus der Sicht von Busemann ist es nun nicht richtig, Google "einfach" gewähren zulassen. "Die Bundeskanzlerin weist zwar zu Recht auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist eine lediglich nachträgliche Anonymisierung aber fragwürdig", sagt Busemann. "Es kann doch nicht sein, dass Rechtsverletzungen ungeahndet bleiben, nur weil einer nicht bemerkt hat, dass er im Internet steht." Busemann will das Thema auf der nächsten Justizministerkonferenz auf die Tagesordnung bringen. "Die Länder und der Bund müssen miteinander reden und sich abstimmen", betont er.

Auch das freiwillige Angebot von Google, die Bilder unkenntlich zu machen, sobald sich jemand beschwert, reicht dem Justizminister nicht. "Paparazzi, die hinter Hecken sitzen und Prominenten fotografieren, ächten wir allgemein. Und hier sollen wir dann sagen 'Es ist alles in Ordnung?' Das ist doch Paparazzi im Großen." Um Rechtsverstöße von vorneherein auszuschließen, müssten alle offenen Fragen geklärt werden. Hierzu zählt die Datengewinnung ebenso wie die Datensicherung, die Datenkontrolle, ihre Vernichtung und die Art der Anonymisierung. "Hier sehe ich noch erheblichen Regelungsbedarf", betont Busemann.

Dem kann sich auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) nur anschließen. "Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnellstmöglich eine klare und verfassungsrechtlich wasserdichte Regelung auf den Weg zu bringen", sagt Landsberg. "Im Streitfall, etwa zwischen Bürgern und Google, wird die Entscheidung des Gesetzgebers höchstwahrscheinlich bis zur letzten gerichtlichen Instanz überprüft."

Wie unterschiedlich das Ablichtungsprozedere von Städten und Gemeinden bewertet wird, zeigt sich bei der aktuellen Kamerahöhe an den Google-Autos von 2,90 Metern. Während die Höhe für Landsberg kein Problem ist, da auch jeder Bus oder Lastwagen diese Perspektive hat, sieht Busemann auch hier dringenden Regelungsbedarf: "Augenhöhe, also 1,80 Meter, ist hier doch das Maß der Dinge." Die Systematik von Google beim Blick über Mauern und Hecken sei nicht vergleichbar mit einem Menschen in einem vorbeifahrenden Bus.

In Oldenburg haben derweil unbekannte Täter einen geparkten Kamera-Wagen von Google demoliert. Die Polizeiinspektion Oldenburg erklärte, dass die Verbindungskabel zwischen der auf dem Dach montierten Bildaufnahmeanlage und dem Fahrzeuginnenraum durchtrennt worden sind. Außerdem wurde aus einem Reifen des Wagens die Luft herausgelassen.

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(jk)