EU will Websperren einführen

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will mit den "dunklen Ecken des Internets aufräumen". Websperren gegen Kinderpornographie, die in Deutschland nach heftigen Auseinandersetzungen als nicht zielführende Maßnahme gerade ausgesetzt wurden, sollen ein Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz werden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen" soll, schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Internet-Portal der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie hat den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorgestellt . Sollte die neue EU-Richtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

Bürgerinitiativen würfen beim Thema Reglementierung des Internets zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf, gibt Mahlmström zu bedenken, betont aber gleichzeitig, dass Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten" können. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."

Der Richtlinienentwurf, der der FAZ. vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming: der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.

Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos streamen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.

Laut Mahlmström schlägt die EU-Kommission vor, "dem Beispiel einiger Mitgliedstaaten zu folgen", und den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Dafür sollten nationale Mechanismen eingeführt werden, um den Zugang zu blockieren: "Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren." Diese Maßnahmen seien aber kein Ersatz für das Löschen kinderpornografischer Bilder und Videos schon an der Quelle.

Auch vom EU-Ministerrat waren in den letzten Tagen Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, nachdem der Rat europaweite Websperren forcieren will. In Deutschland wurde das heftig umstrittene Websperren-Gesetz (Zugangserschwerungsgesetz) von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgesetzt: Es trat zwar in Kraft, das BKA soll aber nach einer Anordnung die im Gesetz vorgesehen Websperren nicht durchführen bzw. gegenüber den Providern nicht durchsetzen. Ein Löschgesetz soll nun die Verbreitung kinderpornografischen Materials schon an der Quelle bekämpfen: Damit sollen Missbrauchsbilder rascher als zuvor aus dem Netz entfernt werden können.

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(jk)