ICANN verteidigt Verbot von VeriSigns Sitefinder

VeriSign ging vor Gericht, weil die Netzverwalter die Umleitungen, mit denen VeriSign per Wildcard alle Domainvertipper auf eine eigene Suchmaschine umgelenkt hatte, untersagte.

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Von
  • Monika Ermert

In einer Erwiderung auf die Klage von VeriSign wegen des Sitefinder-Dienstes bezeichnen die Anwälte der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) alle Anschuldigungen als gänzlich gegenstandslos. VeriSign hatte ICANN vor den Kadi gezerrt, weil die privaten Netzverwalter die Einführung mehrerer neuer Dienste untersagt hatten, darunter die Umleitungen des Sitefinder: Damit hatte VeriSign per Wildcard alle Vertipper bei der Eingabe von Domain-Namen auf eine eigene Suchmaschine umgelenkt.

VeriSigns Behauptung, dass der geplanten Dienst gar keine "Registry Services" seien und daher nicht ICANNs Aufsicht unterlägen, bezeichnen die Netzverwalter als geradezu absurd. Wettbewerbswidrig gemäss dem Antitrust-Gesetz Sherman Act könne sich ICANN im Übrigen schon deshalb nicht verhalten haben, da ICANN in keiner Weise mit VeriSign konkurriere: "Die Vorstellung, dass ICANN sich verschworen hat, um VeriSign zu schaden, entbehrt nicht einer besonderen Ironie in Anbetracht der Tatsache, dass ICANN erfolgreich mehrere Prozesse geführt hat, um VeriSign die Einführung des so genannten Waiting List Service zu ermöglichen." ICANN hatte gegen den Widerstand einer Reihe von Domainverkäufern den Waiting List Service (WLS) erlaubt, mit dem Kunden bereits vergebene Domains für den Fall vorregistrieren können, dass sie wieder frei werden. Verschiedene Anbieter alternativer Dienste zur Registrierung auslaufender Domains klagen in diesem Fall gegen die Vergabe an VeriSign.

Die ICANN-Vorstandsmitglieder hatten sich im WLS-Fall über das Votum des für Domains zuständigen ICANN-Gremiums hinweggesetzt. Beim Sitefinder-Verbot herrschte dagegen große Einigkeit. Beobachter gehen davon aus, dass VeriSigns Klage gegen die ICANN-Entscheidung auf wackeligen Füßen steht. Vor allem aber muss der ohnehin ungeliebte Ex-Monopolist bei der Domain-Registrierung mit einem beträchtlichen Imageschaden rechnen.

Für ICANN könnte der Prozess finanziell beträchtliche Konsequenzen haben; im aktuellen Budgetansatz wird darauf hingewiesen, dass außerordentliche Gerichtsverfahren nicht berücksichtigt seien. ICANN bedient sich erneut der Dienste der US-Großkanzlei Jones Day und damit auch ihres früheren Justiziars Joe Sims. (Monika Ermert) / (jk)