Neue EU-Vorschriften für die Vergabe von Softwarelizenzen

Mit neuen Technologietransfer-Vorschriften will die EU-Kommission den Zugang zu Innovationen erleichtern und Unternehmen ein breiteres Betätigungsfeld und Gestaltungsfreiheit verschaffen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Europäische Kommission hat neue Wettbewerbsvorschriften (PDF) für die Vergabe von Patent-, Know-how- und Softwarelizenzen erlassen. Die so genannte Gruppenfreistellung gilt nun für eine größere Zahl von Lizenzvereinbarungen. Damit sei in vielen Fällen keine Einzelfallprüfung mehr erforderlich, was einen geringeren Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen bedeute, teilt die Kommission mit. Die neue Gruppenfreistellung ist Teil der umfassenden Kartellrechtsreform, die zum 1. Mai in Kraft treten wird.

Nach Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag sind alle Vereinbarungen verboten, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Lizenzvereinbarungen können etwa dazu dienen, dass Wettbewerber Märkte unter sich aufteilen oder dass eine Firma Konkurrenten aus einem Markt herausdrängt. Allerdings können eigentlich wettbewerbsrechtswidrige Vereinbarungen vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie sich mehr positiv als negativ auswirken. Die Kommission kann für gleiche Gruppen von Vereinbarungen eine Gruppenfreistellung vorsehen, was sie 1996 mit der Technologietransfer-Verordnung für Patent- und Know-how-Lizenzvereinbarungen getan hat. Diese Verordnung wurde nun überarbeitet.

Die Verordnung von 1996 sei enger gefasst und wegen ihres formalistischen Ansatzes zu restriktiv gewesen, hat die EU-Kommission nach Konsultationen festgestellt. Unternehmen könnten jetzt ihre Lizenzvereinbarungen nach ihren geschäftlichen Bedürfnissen gestalten; alle Lizenzevereinbarungen sind freigestellt, solange sie nicht ausdrücklich von der Gruppenfreistellung ausgeschlossen sind. Die Gruppenfreistellung ist dabei an Marktanteilsschwellen gebunden: Der gemeinsame Marktanteil darf 20 Prozent bei Lizenzvereinbarungen zwischen Wettbewerbern nicht überschreiten und 30 Prozent bei Vereinbarungen zwischen Nicht-Wettbewerbern.

Wettbewerbskommissar Mario Monti meint, die Reform der Technologietransfer-Vorschriften werde den Zugang zu Innovationen erleichtern und Unternehmen ein breiteres Betätigungsfeld und Gestaltungsfreiheit verschaffen. "Durch Stärkung der Innovationsanreize bei gleichzeitiger Konzentration auf jene Beschränkungen, die dem Wettbewerb ernsthaft schaden können, kann die Wettbewerbspolitik entscheidend dazu beitragen, der EU-Wirtschaft neue Dynamik zu verleihen." (anw)