Gericht: Mobilcom muss Besetzung des Aufsichtsrats korrigieren

Weitere Klagen wegen angeblicher unzureichender Information der Aktionäre über die Einigung zwischen Mobilcom und dem früheren Partner France Telecom wies das Gericht ab.

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  • dpa

Das Telekommunikationsunternehmen Mobilcom AG muss die Besetzung seines Aufsichtsrats korrigieren. Das hat am Mittwoch eine Zivilkammer des Flensburger Landgerichts auf Grund der Klagen von drei Aktionären entschieden. Einer der Kläger war Sybille Schmid-Sindram, die Ehefrau des Mobilcom-Gründers und früheren Mehrheitsaktionärs Gerhard Schmid.

Das Aufsichtsratsmandat für das Mitglied Horst Dietz sei nichtig, da der vorausgegangene Rücktritt des Anteilseigners Carsten Meyer aus dem Gremium Ende 2002 unwirksam gewesen sei, hieß es im Urteilsspruch. 13 Aufsichtsratsmitglieder seien nicht möglich. Der Aufsichtsrat dürfe nicht mehr als zwölf Mitglieder umfassen, das seien jeweils sechs Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Die Korrektur könne auf der Hauptversammlung im Mai erfolgen, sagte der Richter.

Weitere Klagen wegen angeblicher unzureichender Information der Aktionäre über das so genannte Settlement Agreement, mit dem Mobilcom sich mit dem früheren Partner France Telecom geeinigt hatte, wies die Kammer ab. Die Informationen über die Rechtsfragen der Auflösung genügten dem Aktionärsrecht und seien lückenlos gewesen. Die Informationsrechte der Kläger seien nicht verletzt worden, urteilte das Gericht. (dpa) / (jk)