Datenschützer: Googles Mail-Service in Deutschland unzulässig

In Deutschland würde Gmail gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen, ist sich der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen sicher. "Das Fernmeldegeheimnis wäre bei einem solchen Internet-Angebot verletzt."

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Von
  • Jürgen Kuri

Nicht nur juristische Auseinandersetzungen um die Marke Gmail, die Google ins Haus stehen, machen dem Internet-Suchmaschinenbetreiber schon während der Testphase vor Einführung seines neuen Mail-Dienstes zu schaffen -- auch Datenschützer nehmen Google und sein Webmail-Angebot unter die Lupe. Nach britischen Datenschützern kritisieren auch ihre deutschen Kollegen Googles Mailservice, der ein Gigabyte Speicherplatz pro User bieten, aber auch die Mails der Nutzer automatisch nach Stichwörtern durchsuchen und daraufhin kontextbezogene Werbung einblenden soll.

In Deutschland jedenfalls würde Gmail gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen, ist sich Andreas Hermann, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sicher. "Das Fernmeldegeheimnis wäre bei einem solchen Internet-Angebot verletzt", sagte Hermann der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). Nach dem Fernmeldegeheimnis, einem im Grundgesetz Artikel 10 verankerten Recht, sind unter anderem Telefonate, Faxe und auch E-Mails strikt vertraulich. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen für die Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden zulässig (G10-Gesetz, Telekommunikations-Überwachungsverordnung TKÜV).

Die Auswertung der Mails durch Google, um die kontextabhängige Werbung zu schalten, wäre demnach in Deutschland nicht zulässig, meint der Datenschützer: "Es ist unerheblich, ob eine E-Mail von einem anderen Menschen oder einer Maschine mitgelesen wird." Wenn, wie bei Gmail vorgesehen, der komplette E-Mail-Verkehr eines Nutzers ausgewertet werde, sei das "höchst problematisch". "Das wäre ein sehr großer Schritt in Richtung gläserner Mensch", kritisierte Hermann gegenüber der HAZ. Der Fall sei selbst dann bedenklich, wenn der Nutzer solch einer Auswertung seiner Mails ausdrücklich zustimme. Denn schließlich gelte auch für die Absender von eintreffenden Mails der Datenschutz. (jk)