Sonderprüfung entlastet Mobilcom-Gründer Schmid
Die von der Hauptversammlung der Mobilcom angeordnete Sonderprüfung entlastet den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid. Das umstrittene Aktienoptionsgeschäft mit einer Firma seiner Frau sei im Wesentlichen nicht zu beanstanden.
Die von der Hauptversammlung der Mobilcom angeordnete Sonderprüfung entlastet den Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid. Die Sonderprüfung sollte einen Aktienoptionsvertrag untersuchen, den der damalige Vorstandschef Schmid mit der Millenium, einer Firma seiner Frau, abgeschlossen hatte. Das Händlermotivationsprogramm mit Aktienoptionen sei eine wirtschaftlich vernünftige Maßnahme gewesen. Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis war niedriger als der zum damaligen Zeitpunkt mit anerkannten Modellen errechnete Wert der Aktienoptionen. Außerdem sei die Anzahl der Aktienoptionen nicht unangemessen hoch gewesen. Es gebe keine Hinweise auf Kursmanipulationen zum Zweck der Steigerung des Aktienoptionsprämie.
Kritisiert wurden hingegen die Vorauszahlungen an die Millenium, die ohne Sicherheiten nur mit Rechtsberatung hätte erfolgen dürfen. Allerdings sei Schmid davon ausgegangen, dass diese Zahlungen allenfalls von den zuständigen Finanzabteilungen im Unternehmen beanstandet worden wären. Außerdem habe Schmid nie selbst Überweisungen unterschrieben.
Weiter lautet die Kritik, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht ausreichend über das Aktionoptionsgeschäft informiert wurden und nie eine formale Entscheidung gefällt wurde. Es bestünden allerdings keine Zweifel darüber, dass dies jederzeit hätte geschehen können. Andererseits seien der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Ripken und sein Stellvertreter Ulrich Kalthoff jederzeit und umfassend informiert gewesen.
Der Bericht kommt weiterhin zum Schluss, dass der Aktienoptionsvertrag die France Telecom nicht zur Kündigung des Kooperationsvertrags mit dem Mobilcom berechtigt hätte.
Außerdem teilte Mobilcom mit, das gestrige Urteil des Flensburger Landgerichts, nach dem die Besetzung eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Mobilcom unwirksam sei, werde keine Auswirkungen in der Praxis haben. Der Aufsichtsrat Horst Dietz werde am 19. Mai im Amt bestätigt; man wolle aber möglicherweise noch Berufung einlegen. Der vorausgegangene Rücktritt eines Aufsichtsratsmitglieds war nach Ansicht des Gerichts unwirksam. (mhe)