Juristisches Ende der Mobilcom-Affäre nicht in Sicht
Die Affäre um das Mobilfunkunternehmen Mobilcom ist immer noch nicht beendet. Gründer Gerhard Schmid kämpft an vielen juristischen Fronten weiter.
Vor zwei Jahren beherrschte die Affäre um das norddeutsche Mobilfunkunternehmen Mobilcom über Monate die Schlagzeilen. Seinen Höhepunkt fand der Streit um Milliarden zwischen dem Unternehmen, seinem Gründer Gerhard Schmid und dem Partner France Telecom schließlich in einer dramatischen Rettungsaktion durch die Bundesregierung wenige Tage vor der Bundestagswahl. Das Ergebnis aus heutiger Sicht: Mobilcom ist ein kleineres, aber gesundes Unternehmen mit guter Perspektive. France Télécom hat mehr als sieben Milliarden Euro und seinen Vorstandschef eingebüßt. Und Ex-Milliardär Schmid ist pleite.
Doch vor den Gerichten ist die Affäre noch lange nicht zu Ende. Schmid und seine Ehefrau Sybille Schmid-Sindram kämpfen mit allen juristischen Mitteln darum, wenigstens Restbestände ihres einstmals großen Vermögens zu retten. Gleichzeitig muss sich der ehemalige Mobilcom-Chef vor dem Kieler Landgericht gegen die strafrechtlichen Vorwürfe der Untreue und Vereitelung der Zwangsvollstreckung zur Wehr setzen.
Das ist nicht alles. Bis zum Jahresende will Mobilcom darüber nachdenken, auf gerichtlichem Wege einen Teil der UMTS-Gebühren von acht Milliarden Euro vom Bund zurückzuholen. Die Flensburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Prozessbetrug und Urkundenfälschung gegen Mobilcom-Verantwortliche und hat Verstöße gegen aktienrechtliche Bestimmungen festgestellt. Schmid und seine Frau klagen gegen Mobilcom und France Télécom und fordern Milliardenbeträge als Schadenersatz.
Einen vollständigen Überblick über die verschiedenen Verfahren hat kaum noch ein Beteiligter. Immer wieder in den Mittelpunkt gerät das Aktien-Optionsgeschäft über rund 70 Millionen Euro, das Schmid als Mobilcom-Vorstandsvorsitzender 2001 mit der Firma Millenium seiner Ehefrau abschloss. Die Sonderprüfung eines Wirtschaftsprüfers über den wirtschaftlichen Sinn und die Rechtmäßigkeit dieses Geschäfts kam zu einem differenzierten Ergebnis, das von Schmid und Mobilcom völlig gegensätzlich bewertet wird. Letztlich wird das Kieler Gericht darüber urteilen, ob Schmid sich bei diesem Geschäft der Untreue schuldig gemacht hat.
Die Kontrahenten schenken sich nichts. "Wirtschaftskriminalität auf höchstem Niveau" wirft Schmid-Anwalt Wolfgang Kubicki nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus den heutigen Mobilcom-Spitzen vor, weil Aufsichtsratsvorsitzender Dieter Vogel angeblich auf krummen Wegen in sein Amt gelangt sein soll. "Wie alle bisherigen Vorwürfe sind auch diese unbegründet", kontert Mobilcom-Sprecher Tobias M. Weitzel. Das letzte Wort haben die Richter. (Eckart Gienke, dpa) / (mhe)