Anspruch auf Vorabaustausch?

Ein Diagnoseprogramm hat gezeigt, dass die Festplatte meines Computers schadhaft ist. Der PC-Händler akzeptiert die Reklamation auch, aber er will mir nicht vorab eine neue Platte geben. Wie soll ich denn ein Backup meiner Daten erstellen? Ist der Händler nicht zum Vorabaustausch verpflichtet?

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Ein Diagnoseprogramm hat gezeigt, dass die Festplatte meines Computers schadhaft ist. Der PC-Händler akzeptiert die Reklamation auch, aber er will mir nicht vorab eine neue Platte geben. Wie soll ich denn ein Backup meiner Daten erstellen? Ist der Händler nicht zum Vorabaustausch verpflichtet?

Nein; der Gesetzgeber billigt ihm sogar zu, dass die Reparatur beziehungsweise der Austausch einige Werktage lang dauern darf – wie auch bei allen anderen Reparaturen.

Eine Pflicht zum Vorabaustausch besteht nur dann, wenn sie als Zusatzleistung Bestandteil des Kaufvertrages ist oder anderweitig zugesichert wurde. Manche PC-Händler und -Hersteller bieten den Vorabaustausch von defekten Komponenten oder die Stellung von Ersatzgeräten an, lassen sich diesen Service aber üblicherweise gut bezahlen. (ciw)