Hacker veröffentlicht Video von PS3-Linux-Firmware

Der durch seinen PS3-Hack bekannt gewordene George Hotz hat offenbar eine Custom-Firmware fertiggestellt, die die Linux-Unterstützung in Version 3.21 wieder aktiviert.

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Der Hacker George Hotz hat ein erstes Video einer geknackten PS3-Firmware veröffentlicht. Seine Custom Firmware trage die Versionsnummer 3.21, könne sich also im Playstation Network anmelden, und wie angekündigt trotzdem Linux als "Other OS" booten. Sony Computer Entertainment hatte diese Funktion wegen "Sicherheitsbedenken" am 1. April über ein Firmware-Update entfernt, nachdem es Hotz Ende Januar gelungen war, den Hypervisor der PS3 zu überwinden. Laut Hotz könne man seine Firmware auf die älteren PS3-Modelle aufspielen, wenn diese mit der Firmware 3.15 liefen und noch nicht auf Version 3.21 aktualisiert wurden. Ob seine Firmware womöglich auch die Linux-Unterstützung in den Slim-Modellen aktiviere, wisse er noch nicht. Einen genauen Termin, wann er seine Firmware veröffentlichen werde, nannte Hotz nicht.

Laut Hotz werde seine Firmware keine illegal kopierten Spiele starten. Sony befürchtet jedoch, dass andere Hacker die Custom Firmware weiter modifizieren könnten, um den Kopierschutz der Konsole auszuhebeln. Derartig geknackte Firmware-Versionen hatten zu einem erheblichen Piraterie-Problem auf der PSP geführt, deren Angebot an neuen Spielen in der Folge deutlich eingeknickt war. Der Konzern warnt davor, inoffizielle Firmware-Versionen aufzuspielen, weil nicht auszuschließen sei, dass diese Hintertüren enthalten, um Passwörter für Nutzer-Accounts und Kreditkartennummern auszuspionieren. Zudem verstößt eine Custom Firmware gegen die Nutzungsbedingungen des Playstation Network, sodass Sony modifizierte Konsolen von seinem Dienst ausschließen könnte.

Indes schätzt IT-Rechtsexperte Fabian Schmieder die Chancen, in Deutschland gegen Sonys Linux-Ausschluss juristisch vorzugehen, als eher gering ein: “Natürlich gilt auch für die PS3 die zweijährige Gewährleistungsfrist für Sachmängel", erklärte er gegenüber dem Computermagazin c't. "Allerdings bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat oder zumindest angelegt war. Beim Update tritt der vermeintliche Mangel jedoch erst mit der Installation einer neuen Firmware unter ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers und damit nach dem so genannten Gefahrübergang der Sache (§ 434 BGB) auf. Aber selbst wenn die Gewährleistungssituation eindeutiger wäre: Besitzer der alten Konsolenvariante werden bestenfalls vom Kauf zurücktreten können.” Im September 2009 hatte Sony die Linux-fähigen PS3-Konsolen durch eine Slim-Variante ersetzt, die das Open-Source-Betriebssystem nicht mehr starten konnte. Von den älteren Versionen wurden weltweit schätzungsweise 23 Millionen Geräte verkauft.

(hag)