Digitales Rechtemanagement für die Medienlandschaft zu Hause

Vom vernetzten Haus mit voll digitalisierter Medienlandschaft träumt die gesamte Branche. Ungeklärte Fragen des Rechtemanagements stören aber Industrie ebenso wie die Nutzer -- aus unterschiedlichen Gründen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Verena Wolff
  • dpa

Das vernetzte Zuhause ist keine Zukunftsmusik mehr. Der Multimediacomputer ist mit der Unterhaltungselektronik im Wohnzimmer verbunden, Musik und Filme laufen auf mehreren Geräten. Dass die Inhalte noch nicht gänzlich digital angeboten werden, ist hauptsächlich ein Problem des Urheberrechts und des dazu gehörigen digitalen Rechtemanagements (DRM). "Die Nutzungsregeln für digitale Inhalte sind nicht definiert", sagt Dirk Günnewig, der an der Universität Dortmund zu diesem Thema forscht. Bei DRM gehe es nicht vordergründig um den Kopierschutz, sondern um die Definition eben solcher Regeln.

Von vielen Seiten wird das Thema inzwischen angegangen -- sowohl in seinen technischen als auch in seinen rechtlichen Aspekten. Eines der Hauptprobleme ist allerdings noch, sowohl den Interessen der Rechteinhaber als auch denen der Nutzer gerecht zu werden. "Digitales Rechtemanagement darf den Nutzen eines Inhalts nicht so einschränken, dass er keinen Spaß mehr macht", meint beispielsweise Christian Anderka, Sprecher des Halbleiterherstellers Intel in München. Mit der Novellierung des Urheberrechts hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Kopieren digitaler Inhalte und die Umgehung des Kopierschutzes unter Strafe gestellt. In einem so genannten zweiten Korb, einer Modifizierung des Gesetzes, soll das Kopieren zu privaten Zwecken neu geregelt werden. "Im ersten Gesetzgebungsverfahren wollte man zunächst der Industrie Genüge tun", sagt Günnewig.

Um Industrie und Nutzern gleichermaßen zu dienen, bieten sich nach Ansicht der Industrie technische Entwicklungen eher an: Sie schützten einerseits die Rechte der Anbieter und ermöglichten gleichzeitig, Übeltäter dingfest zu machen, die geschützte Werke im Internet verbreiten, lautet die Argumentation. Forscher des Fraunhofer-Instituts für integrierte Schaltungen (IIS) in Erlangen haben erst jüngst ein neuartiges System für das Rechtemanagement entwickelt. Das so genannte Light Weight Digital Rights Management (LWDRM) soll bestehende Freiräume der Nutzer in Sachen Kopieren erhalten und doch eine Handhabe zur Verhinderung der Urheberrechtsverletzung über illegale Tauschbörsen bieten.

"Das ist ein alternativer Ansatz, der der Musikindustrie nicht die gesamte Kontrolle zugesteht", erklärt Christian Neubauer, Gruppenleiter der Multimedia-Sicherheitstechnologien in Erlangen. "Bei Missbrauch werden wir die Nachverfolgbarkeit ermöglichen", erläutert Neubauer. Denn kauft ein Nutzer einen digitalen Inhalt, muss er dafür nicht nur zahlen, er muss auch eine digitale Signatur leisten und dafür gerade stehen, wenn schließlich diese Dateien in Tauschbörsen auftauchen. Das Ziehen von Privatkopien oder der Austausch mit Freunden soll mit LWDRM hingegen weiterhin möglich sein. "Allerdings braucht es für diese Technik eigene Abspielgeräte", gibt Neubauer zu bedenken. Aktuelle Player allerdings können das Format schon erkennen.

Auf dem jüngst gestarteten legalen Musikportal Phonoline kommt noch ein älterer Standard zum Schutz der Musik im MP3-Format zum Zug: das Mulitimedia Protection Protocol (MMP), dessen Anfänge bereits auf das Jahr 1995 datieren. Hier sind die Musikstücke mit digitalen Wasserzeichen versehen, die ebenfalls die Nachverfolgung ermöglichen. Eine Zwischenstufe vom MMP zum LWDRM ist eine Technologie, die im Fraunhofer-Institut unter dem Codenamen Secure MP3 (Sichere MP3) geführt wird. "Darin hat die Musikindustrie ein gewisses Maß, Rechte durchzusetzen", erläutert Neubauer. Dazu könnte eine zeitliche Einschränkung für das Abspielen von Musik- oder Videodateien gehören. Andererseits sind damit private Kopien möglich, die ebenfalls virtuell signiert und kryptografisch gesichert sind. Technisch bestehe weiterhin die Möglichkeit, Illegales zu tun. Dann müsse man als Nutzer aber auch damit rechnen, dass man erwischt wird und die Konsequenzen tragen muss, sagt Neubauer.

Damit die digitalen Inhalte gar nicht erst illegal im Internet landen, plädiert Dirk Günnewig dafür, die legalen Angebote so attraktiv wie möglich zu machen. "Ob das die Kosten für die einzelnen Stücke angeht oder Zusatzleistungen -- die Angebote werden sich über die Nutzerfreundlichkeit und eine hohe Service-Qualität etablieren müssen." Zudem funktioniert der Schutz nur in rein digitalen Stücken. "Alle Inhalte, die je auf silberne Scheiben gepresst wurden, sind für das DRM schon verloren", sagt Neubauer. Denn in dem Moment, da die Inhalte einmal frei waren, sind sie nicht mehr effektiv digital zu sichern. "Wasserzeichen und Verschlüsselung finden auf einem Server statt. Das richtet sich an eine zukünftige Welt, die Inhalte nur noch digital kennt." (Verena Wolff, dpa) / (jk)