Österreichischer Universaldienststreit für 22 Millionen Euro beigelegt
Die österreichische Telekom ist seit 1999 bis Jahresende von der Fernmeldebehörde mit der Führung der vier Universaldienste Telefonzellen, Teilnehmerverzeichnis, Telefonauskunft sowie schmalbandiger Fernsprechanschluss beauftragt.
Telekom Austria (TA) erhält rund zehn Millionen Euro als Abgeltung für die Unkosten der Universaldienste für sechs Jahre -- ein Bruchteil der ursprünglichen Forderungen. Dies ist das Ergebnis einer privatrechtlichen Vereinbarung des Konzerns mit zehn Konkurrenten. Laut Georg Serentschy, Vorsitzender der Telekom Control Kommission (TKK), haben sich die betroffenen Unternehmen gestern auf einen Betrag von 22 Millionen geeinigt. Dieser Betrag wird nach Marktanteilen auf zwölf Telekom-Anbieter aufgeteilt. Da sich darunter die Telekom und ihre Mobilfunktochter befinden, bleiben schätzungsweise zehn Millionen Euro an Einnahmen für die TA.
Die österreichische Telekom ist seit 1999 bis Jahresende von der Obersten Fernmeldebehörde mit der Führung der vier Universaldienste Telefonzellen, Teilnehmerverzeichnis, Telefonauskunft sowie schmalbandiger Fernsprechanschluss beauftragt. Dabei anfallende Nettoverluste müssen von allen Marktteilnehmern mit einem Umsatz von mehr als 18 Millionen Euro getragen werden, ab 2004 liegt diese Schwelle nur mehr bei fünf Millionen. 2001 hatte die Telekom bei der Regulierungsbehörde eine Forderung für 1999 und 2000 von angeblich 116 Millionen Euro eingebracht, musste diese aber (vernehmlich auf Grund nicht nachvollziehbarer Kostenrechnungen) im Oktober 2002 wieder zurückziehen. Seither wurde mit den Konkurrenten verhandelt, im Mai 2004 wären die Ansprüche für 1999 bis 2002 verfallen. Nachdem nun laut Serentschy alle zwölf Anbieter (Telekom, Mobilkom, T-Mobile, One, UTA, tele.ring, eTel, Tele2, Telekabel/Priority, MCI, Colt und Cybertron) unterschrieben haben, wurde kurz vor Ablauf der Frist eine rechtskräftige Einigung erzieht. Der auf Cybertron entfallende Betrag wird sich aber nur zu einem geringen Anteil realisieren lassen, da die Firma insolvent ist.
Der VAT (Verband alternativer Telekom-Netzbetreiber) spricht von einer "sehr sinnvollen" Vorgehensweise, die Regulierungsbehörde hat die Verhandlungen ebenfalls unterstützt. Sie legt jedoch Wert auf die Feststellung, dass mit dem Vertrag kein Präjudiz für allfällige spätere Regulierungs-Verfahren bezüglich Universaldienst-Abgeltungen geschaffen worden sei. Man habe lediglich die betroffenen Unternehmen und die prozentuelle Verteilung der Zahllast ermittelt.
Wer der Universaldienste ab 2005 erbringen wird, ist noch offen. Die Telekom hat am 3. Oktober 2002, einen Tag vor der Rücknahme des Antrages für 1999, ihrer Unzufriedenheit mit dem Universaldienst-Auftrag Ausdruck verliehen: "Ich will gar keinen Versorgungsauftrag mehr", sagte Festnetz-Chef Rudolf Fischer damals: "Versorgungsauftrag? Ich geb's Ihnen. Herzlich Willkommen. Wenn jemand den Universaldienst will, kann er ihn gerne haben." Konkurrent Tele.ring hat sich mehrfach an dem Auftrag für Fernsprechanschlüsse interessiert gezeigt, insbesondere seit mit der TKG-Novelle 2003 auch drahtlose Anschlüsse erlaubt wären. Auch für Teilnehmerverzeichnis und Auskunft dürften sich einige Interessenten finden, für die defizitären Telefonzellen hingegen weniger. Allerdings könnte die Oberste Fernmeldebehörde auch auf eine getrennt Vergabe der verschiedenen Dienste verzichten und ohne Ausschreibung wieder die Telekom Austria beauftragen. Die entsprechenden Entscheidungen wird der zuständige Vizekanzler Hubert Gorbach im zweiten Halbjahr 2004 treffen. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)