UN debattieren über neues Rechtsinstrument zur Cybercrime-Bekämpfung

Auf dem 12. Crime Congress der UN in Brasilien befürwortete Russland eine neue Cybercrime-Konvention, während die USA und andere Länder dagegen argumentierten.

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Von
  • Monika Ermert

Die USA und Russland befürworten gegensätzliche Strategien zum Kampf gegen Kriminalität im Internet. Zu Beginn des 12. Congress on Crime Prevention and Criminal Justice der UN im brasilianischen Salvador Bahia forderte der russische Vertreter eine Cybercrime-Konvention, während der US-Vertreter und andere dagegen argumentierten.

Das Sekretariat des "Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung" (UNODC) hatte zum Kongress vorgeschlagen, ein neues internationales Rechtsinstrument für den Kampf gegen Cybercrime auszuarbeiten. Das sei auf regionalen Vorbereitungstreffen in Asien, Afrika und Lateinamerika befürwortet worden. Gilliam Muray vom UNODC sagte gegenüber heise online, dass die endgültige Entscheidung aber bei den Mitgliedsstaaten liege.

Generell sind viele Unterzeichner der Europaratskonvention gegen Cybercrime, der so genannten Budapest-Konvention aus dem Jahr 2001, gegenüber einem "großen Wurf" eher skeptisch. Ein Vertreter der Bundesregierung warnte vor möglicher doppelter Arbeit in dem Bereich. Kanadas Vertreter erklärte, sein Land verschließe sich der Idee nicht völlig, aber die Regelung von Verhalten im Internet könne auch Grundrechte berühren. Kanada könne also keiner Regelung zustimmen, die keinen Grundrechtsschutz garantierten. Insbesondere würden solche Fragen heikel, wenn für die Verfolgung von Cyberkriminalität der klassische Begriff der nationalen Souveränität aufgeweicht würde, Behörden also auch grenzüberschreitend ermitteln könnten.

Der US-Vertreter räumte ein, es seien gegenüber der Budapest-Konvention, die als Referenzpunkt gilt, Verbesserungen möglich. Die Probleme im Kampf gegen Cybercrime seien aber operationeller Natur, die nicht durch ein neues Rechtsinstrument zu beheben seien. Vielmehr müssten Polizei, Ermittler und Justizbehörden besser ausgebildet, international müsse intensiver kooperiert werden. Die Unterzeichner der Europaratskonvention könnten in punkto Zusammenarbeit auf erhebliche Erfolge verweisen. Und neben jener Konvention gebe es noch die Modellvorschläge der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) für Anti-Cybercrime-Gesetze, sagte der US-Vertreter. Die begrenzten Kapazitäten von entwickelten und Entwicklungsländern sollten nicht für langwierige diplomatische Verhandlungen für ein neues internationales Rechtsinstrument verschwendet werden.

Ähnlich argumentierte ein Vertreter des Sekretariats des Europarats in Straßburg. Er warnte unter anderem davor, dass aktuell laufende gesetzgeberische Aktivitäten in rund 100 Ländern, die sich an der Budapest-Konvention orientierten, verlangsamt oder sogar gestoppt werden könnten. Unterstützung signalisierte der Europaratsvertreter demgegenüber für einen möglichen UN-Aktionsplan zu Cybercrime. (anw)