Gesetz zum Schutz der Intimsphäre bleibt umstritten

Das neue geplante Strafgesetz für einen stärkeren Schutz vor heimlichen Aufnahmen etwa mit Fotohandys oder Webcams bleibt wegen seiner unklaren Auswirkungen auf die Presse umstritten.

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  • dpa

Das neue geplante Strafgesetz für einen stärkeren Schutz vor heimlichen Fotoaufnahmen bleibt wegen seiner unklaren Auswirkungen auf die Presse umstritten. Der Deutschen Journalisten- Verband (DJV) bekräftigte die Kritik von zahlreichen Medienverbänden an dem Vorhaben, das am Donnerstagabend mit den Stimmen aller Parteien im Bundestag verabschiedet werden soll. "Der Schutz der Pressefreiheit ist nicht genügend gewahrt", sagte Verbands-Justiziar Benno Pöppelmann in einem Gespräch mit dpa.

Rechtspolitiker der Koalition und Opposition wiesen die Vorwürfe zurück. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sagte der dpa, die berechtigten Interessen der Presse seien berücksichtigt. Es gehe nur um Bilder über "höchstpersönliche Vorgänge", die sich noch dazu in der Wohnung oder "einem Einblick besonders geschützten Raum" ereignen müssten. Auch der CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder meinte: "Der Schutz der Presse ist nicht grenzenlos."

Ausgangspunkt für die Überlegungen für ein neues Gesetz waren Mahnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er hatte auf vermehrte Berichte hingewiesen, nach denen Voyeure verstärkt mit modernen Handy-Kameras oder Webcams arglose Menschen in intimen Situationen fotografieren. So würden Frauen heimlich in der Umkleidekabine fotografiert, Damentoiletten videoüberwacht oder Webcams in Solarien installiert. Nach dem geplanten Gesetz sollen die entsprechenden Täter mit Haftstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden können. Bislang existierte keine entsprechende Strafbestimmung. Die Opfer konnten sich nur zivilrechtlich wehren. Aber auch Prominenten soll künftig ein besserer Schutz vor zudringlichen Bild-Journalisten zuteil werden. Auch die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten, der sichtbar abgeschirmt ist, wird künftig ein Fall für den Staatsanwalt sein.

Pöppelmann meinte jedoch, dass der geplante Tatbestand zu weit und zu unbestimmt sei. Nach seinen Worten würde mit der Bestimmung auch der investigative politische Journalismus getroffen. So dürfe künftig ein hochrangiger Politiker nicht mehr "in eindeutiger Situation" abgelichtet werden, auch wenn dieser einerseits immer wieder öffentlich den Wert der Ehe hochhalte, andererseits aber Ehebruch begehe. Es fehle in dem Gesetzentwurf ein so genannter spezieller Rechtfertigungsgrund für die Presse. Die Kritik war in der Vergangenheit auch von den Zeitungsverlegern, dem Presserat und von ARD und ZDF geäußert worden. (dpa) / (jk)