Bundestag verabschiedet Gesetz zum besseren Schutz der Intimsphäre

Zu aufdringliche Fotoreporter und Voyeure mit Kamera-Handy oder Webcam müssen künftig mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen.

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  • dpa

Aufdringliche Fotoreporter, die heimlich Prominente in intimen Situationen abseits der Öffentlichkeit ablichten, müssen künftig mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Trotz Protesten von Medienverbänden verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen ein Gesetz, das erstmals einen strafrechtlichen Schutz der Intimsphäre auch vor Bildaufnahmen gewährleistet. Mit dem Gesetz, dem nun noch der Bundesrat zustimmen muss, sollen auch Frauen vor Aufnahmen von Foto-Spannern und Video-Voyeuren geschützt werden. Bislang konnten sie sich nur mit Hilfe der Zivilgerichte wehren.

Zuvor hatte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die Kritik zahlreicher Medienverbände bekräftigt. "Der Schutz der Pressefreiheit ist nicht genügend gewahrt", sagte Verbands-Justiziar Benno Pöppelmann in einem dpa-Gespräch. Kritik war auch von Zeitungsverlegern, dem Pressrat sowie von ARD und ZDF geäußert worden. In der Bundestagsdebatte wiesen Politiker von Koalition und Opposition die Vorwürfe zurück. Sie betonten, die Pressefreiheit werde nicht eingeschränkt. Vielmehr werde eine Gesetzeslücke geschlossen, wonach das eigene Wort bislang besser als das eigene Bild geschützt gewesen sei. Die SPD-Abgeordnete Gisela Hilbrecht sagte, das Gesetz wende sich "gegen Verantwortungs- und Geschmacklosigkeit". Der Rechtsexperte der CDU, Siegfried Kauder, sagte, das Gesetz sei zwar "nicht elegant, aber praktikabel".

Ausgangspunkt für die Überlegungen für ein neues Gesetz waren Mahnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er hatte auf Berichte hingewiesen, nach denen Voyeure verstärkt mit modernen Handy-Kameras oder Webcams arglose Menschen in intimen Situationen fotografieren. Dem neuen Gesetz zufolge sollen Täter mit Haftstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden können. Bislang existierte nur eine entsprechende Strafbestimmung für das Abhören von Telefonen und dem Bruch des Postgeheimnisses. (dpa) / (jk)