Bundesjustizministerin: Filmbranche muss Internet in Verwertungsprozess integrieren

In ihrem Grußwort für eine Sonderbroschüre zum 20-jährigen Bestehen der GVU fordert die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, die Filmbranche auf, Internet-Nutzern legale Alternativen zu Tauschbörsen zu bieten.

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Von
  • Volker Zota

Am gestrigen Freitag endete der 18. internationale Anti-Piraterie-Kongress in Hamburg, auf dem Raubkopier-Jäger aus 35 Nationen über künftige Strategien berieten. Der Abend klang mit einer Gala zur Feier des 20-jährigen Bestehens der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. (GVU) aus. Die Keynote wollte eigentlich die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, halten. Obwohl sie kurzfristig absagen musste, liegt heise online das Manuskript ihres Grußwortes vor. Darin betont sie, dass Filmwirtschaft und Software-Branche die jüngste Entwicklung zu Recht mit Sorge betachten und man diese Sorgen sehr ernst nehmen müsse.

Seit der Gründung der GVU im Jahr 1984 habe sich die Piraterie enorm gewandelt. Während Raubkopien früher noch großen technischen Aufwand bedurften, könnten heute in kurzer Zeit Kopien von DVDs einfach aus dem Internet heruntergeladen werden. "Wir haben auf diese technischen Entwicklungen mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert. Nunmehr sind Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen verboten", heißt es in dem Manuskript. Ferner sei es verboten, den Kopierschutz audiovisueller Medien zu umgehen, resümiert die Ministerin in dem Papier den ersten Korb des novellierten Urheberrechtsgesetzes.

Doch die Überlegungen für einen besseren Schutz des Urheberrechts gingen bereits weiter. Die von der Ministerin eingesetzten Arbeitsgruppen erörtern, ob weitere Regelungen notwendig sind, um Rechtsverletzungen – insbesondere im Internet – wirksamer verfolgen zu können. Obwohl Zypries in ihrem Grußwort nicht ins Detail geht, deutet Letzteres auf die Überlegungen zur Auskunftspflicht der Provider hin, denn ohne die Möglichkeit einer Zuordnung von IP-Adresse zum jeweiligen Nutzer bleiben die Anbieter von Raubkopien im Internet anonym.

Angesichts massenhafter Nutzung des Internets könnten jedoch nicht alle Urheberrechtsverletzungen von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden, schreibt die Ministerin. "Einige Bereiche sind zudem bewusst nicht kriminalisiert worden. Die Durchsetzung des Urheberrechts wird daher auch wesentlich davon abhängen, welche legalen Alternativen dem Nutzer angeboten werden. Die Filmwirtschaft steht vor der Herausforderung, das Internet in den Verwertungsprozess zu integrieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln".

Das kann man als Hinweis darauf verstehen, dass die Ministerin nicht davon ausgeht, dass sich selbst durch weit reichende gesetzliche Neuregelungen – etwa den kompletten Wegfall der Duldung von Privatkopien oder die Auskunftspflicht der Provider – das Problem der Raubkopien aus der Welt schaffen ließe. (vza)