ACTA wird öffentlich

Die Teilnehmerstaaten des lange hinter verschlossenen Türen verhandelten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA reagieren auf heftige Kritik und wollen den aktuellen Stand der Verhandlungen in der kommenden Woche offenlegen.

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Von
  • Monika Ermert

Lange wurde über das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) hinter verschlossenen Türen verhandelt, jetzt soll der aktuelle Verhandlungstext nun doch öffentlich gemacht werden. Mitte kommender Woche soll es soweit sein, teilte der Schweizer Delegationsleiter Jürg Herren auf Anfrage von heise online mit. In Neuseelands Hauptstadt Wellington tagten in dieser Woche die Partner des umstrittenen Abkommens zum insgesamt achten Mal seit 2008.

"Aus Schweizer Sicht ist das eine sehr erfreuliche Entwicklung, entspricht sie doch einem schon lange geäußerten Anliegen von uns", erklärt Herren zum Durchbruch in der Transparenzfrage. Zuletzt hatten offenbar auch die letzten Zauderer, unter ihnen war nach Ansicht von Beobachtern die USA, ihren Widerstand aufgegeben. Die EU hatte sich nach jüngster Kehrtwendung einer Reihe von Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, ebenfalls auf die Seite der Transparenzanhänger geschlagen.

Der kanadische Jurist und ACTA-Experte Michael Geist hatte bei einer Anhörung in Brüssel darauf verwiesen, dass die Verhandlungspartner im Verlauf des Tauziehens um den Zugang zu den Dokumenten häufig gerade so viel herausgegeben hätten, wie durch unfreiwillige "Leaks" bereits bekannt geworden waren. Geist hatte auch darauf hingewiesen, dass die eigentliche Arbeit nach der Veröffentlichung des Entwurfs erst beginne.

Nach wie vor sei es so, "dass kein Teil und keine einzelne Bestimmung von ACTA schon verabschiedet sind", sagte Herren. Bezüglich der Internetzugangssperren könne er aber bestätigen, "dass es keine Vorschläge zur Einführung einer 'Three-Strikes-Regel' oder dergleichen gibt. Ebensowenig soll ACTA die Zollbehörden der Mitglieder zur Durchsuchung des persönlichen Gepäcks von Reisenden nach rechtsverletzendem Material (z.B. Downloads) verpflichten." Auch der Transit von rechtmässigen Generika sei nicht Gegenstand von ACTA.

Damit widersprach der Schweizer Verhandlungsführer ebenso wie der Chefunterhändler der EU kürzlich in Brüssel Kritikern, die vor einer schleichenden Einführung derartiger Sperren warnten. Internetzugangssperren sind laut einem ACTA-Textentwurf aus dem Januar als eine mögliche Maßnahme für Internet-Provider genannt, mit denen sie sich dagegen absichern können, für Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen zu werden. Der Passus steht allerdings vorläufig in einer Fußnote und ist Bestandteil eines von mehreren Optionen zur Haftungsfreistellung der ISP. Doch warum, so fragten auch Mitglieder des Europaparlamentes bei einer Anhörung in Brüssel, stehen die Sperren überhaupt im Dokument, wenn sie nicht obligatorisch sind oder sie keiner wolle.

Im Verlauf der achten Runde in Wellington hat auch die öffentliche Kritik an ACTA noch einmal an Schwung gewonnen. Fast 8500 ACTA-Kritiker haben mittlerweile die in Wellington auf Initiative der neuseeländischen Registry InternetNZ verfassten Public-ACTA-Erklärung unterzeichnet und fordern klare Schranken für ACTA sowie eine Beschränkung des Abkommens auf Produktpiraterie. "Was die Frage anbelangt, welche Arten von Rechtsverletzungen von ACTA abgedeckt werden sollen, wurde auch hier noch keine abschließende Einigung getroffen", erklärt Herren. Im Moment sei "davon auszugehen, dass ACTA sowohl Counterfeiting als auch Piracy abdecken soll. Aber noch einmal: Internetzugangssperren sind in ACTA nicht vorgesehen."

Siehe dazu in c't-Hintergrund

(vbr)