EU-Rat gibt Gas bei der Softwarepatent-Richtlinie

Das Gremium der Mitgliedsstaaten hat die Unterstützung der EU-Kommission für sein umstrittenes Papier gefunden -- die Gegner kontern mit einer europaweiten Protestwoche.

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Der Rat der Europäischen Union beschleunigt die Beratungen über seine Fassung der Softwarepatent-Richtlinie. Der umstrittene Gesetzesvorschlag, der nach Ansicht von Kritikern einer grenzenlose Patentierbarkeit von Programmen oder gar Geschäftsmethoden das Wort redet, soll nun bereits am Mittwoch von den ständigen Vertretern der Mitgliedsländer beim Rat, dem so genannten Coreper-Gremium, unterschriftsreif gemacht werden. Eine lange Debatte wird dabei nicht mehr erwartet. Die im Rat vertretenen Minister dürften das Papier dann aller Voraussicht nach ohne große Änderungen am 17. Mai absegnen.

Unterstützung für seine Linie erhielt der Rat vorab von der EU-Kommission, obwohl die von den Mitgliedsstaaten überarbeitete Fassung weit über den ursprünglichen, bereits zwei Jahre alten Entwurf aus Brüssel hinausgeht. In einem Protokoll einer Sitzung vom 28. April, das der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) veröffentlicht hat, erhebt die Kommission beispielsweise keine Einsprüche gegen die so genannten Programmansprüche. Sie gehen aus Artikel 5.2 des Ratspapiers hervor und ermöglichen es Patenthaltern, auch gegen die Speicherung oder den Vertrieb ihrer geschützten Software auf Datenträgern oder im Internet vorzugehen.

Der FFII befürchtet, dass damit das freie Publizieren von Software kaum noch möglich sein würde. Den Rechteinhabern würden nach Ansicht des Vereins über eine solche Klausel unverhältnismäßig scharfe Mittel zum Vorgehen etwa gegen Netzprovider in die Hand gegeben -- ähnlich wie es sich heute im Bereich Kinderpornographie verhält. Die Kommission erklärt sich mit den Programmansprüchen dagegen einverstanden, da eine Ausnahmeregelung Interoperabilität gewährleiste. Damit spielt sie auf den zweiten besonders umstrittenen Teil der Richtlinie hin: Der Rat hatte zunächst die vom Europaparlament eingebaute Erlaubnis zum Re-Engineering patentgeschützter Programme, die der Monopolisierung technischer Standards entgegenwirken sollte, gestrichen. Inzwischen ist in seinen Vorschlag aber ein Erwägungsgrund eingebaut, der in punkto Interoperabilität auf das allgemeine Wettbewerbsrecht hinweist. Mit dieser vagen Überlegung gibt sich die Kommission zufrieden.

Insgesamt sehen die Gesetzgeber in Brüssel die Richtlinie nun auf einem guten Weg. Eine klarere Definition des "technischen Beitrags", den eine "computerimplementierte Erfindung" zum Stand der Technik beisteuern soll, halten sie im Gegensatz etwa zur Bundesregierung nicht mehr für nötig. Auch Bedenken aus Frankreich, Belgien und Spanien, die sich etwa um die Interoperabilitätsfrage drehen, werden in Brüssel nicht als ernsthaftes Hindernis beim Festklopfen der Richtlinie betrachtet. Die Änderungen des Parlaments vom September hatte die Kommission bereits im vergangenen Jahr scharf kritisiert, da sie ihrer Ansicht nach das gegenwärtige Patentsystem völlig umkrempeln würden. Allerdings muss die geänderte Richtlinie im Herbst das dann neu gewählte Parlament erneut passieren.

Nicht abfinden mit der neuen Einigkeit in Brüssel will sich schon jetzt die wachsende Liga der Softwarepatentgegner unter Anführung des FFII und der Free Software Foundation Europe: Der Verband hat nach einer Demonstration und einer Tagung in der belgischen Hauptstadt Mitte April nun eine europaweite "Aktionswoche" angekündigt, die ihren Schwerpunkt in den Tagen vom 10. bis zum 15. Mai haben soll. Zu den Highlights in Deutschland gehören Kundgebungen, Demonstrationszüge und Podiumsdiskussionen rund um das Europäische Patentamt in München und das Bundesjustizministerium in Berlin. In der bayerischen Landeshauptstadt wird an einer Debatte auch Gregory Blepp von der SCO Group teilnehmen, die sich momentan mit der Linuxgemeinde streitet.

In einer gemeinsamen Position begründen die zu den Aktionen aufrufenden Gruppierungen ihre Kritik damit, dass Softwarepatente künftig nach dem Willen des EU-Ministerrats sogar Ideen schützen sollen. Nicht nur Verfahren mit technischem Bezug könnten patentiert werden, "sondern auch das Ergebnis. Somit wären auch andere Lösungswege mit gleichem Ergebnis von einem derartigen Patent bedroht". Die große Sorge der Softwarepatentgegner ist, dass auf diese Weise "beliebige und beliebig viele Softwareideen zu intellektuellen Sperrgebieten" erklärt werden könnten. Dabei seien die Auswirkungen des "Krebsgeschwürs Patentunwesen" längst wissenschaftlich bestätigt, etwa von einer Studie des Massachusetts Institute of Technology. (Stefan Krempl) / (anw)