Genormtes Piktogramm für Videoüberwachung

Ein Expertengremium hat erstmals einen Norm-Entwurf für ein einheitliches Piktogramm vorgelegt, das auf Videoüberwachung hinweisen soll.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Ein Expertengremium hat erstmals einen Norm-Entwurf für ein einheitliches Piktogramm vorgelegt, das auf Videoüberwachung hinweisen soll. Nach Angaben des Deutschen Institut für Normung e. V. hat der Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) einen Entwurf für DIN 33450 vorgelegt.

Ein "Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)" soll -- vorerst auf nationaler Ebene -- dazu beitragen, die Verpflichtung aus dem Datenschutzgesetz bezüglich einer "angemessenen Kennzeichnung der Videobeobachtung" auf einfache Weise für alle Anwendungsfälle umzusetzen. Es wird erwartet, dass die breite Einführung des genormten Piktogramms als Video-Infozeichen einen "hohen Wiedererkennungswert in der Öffentlichkeit sicherstellen" wird.

Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt seit 2001 vor, dass die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume mit Videokameras und die jeweils dafür verantwortliche Stelle durch "geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" sind. Diese Neuregelung habe jedoch "eine Vielzahl unterschiedlicher, potenziell verwirrender Gestaltungsvarianten hervorgebracht", hieß es. Im Mai 2003 setzten sich daher Vertreter des privatwirtschaftlichen Bereiches und öffentlicher Stellen im Normenausschuss zusammen. Der Entwurf steht nun sechs Monate für eventuelle Einsprüche und Änderungswünsche zur Verfügung. Danach soll er in einer "Einsprechsitzung" endgültig festgeschrieben werden. (wst)