Bundestag weist FDP-Initiative gegen US-Passagierdatensammlung ab

Die FDP hatte im Innenausschuss des Bundestags die Gefahr allgemeiner Überwachung und Kontrolle durch ein Drittland heraufbeschworen und die Bundesregierung aufgefordert, sich der ablehnenden Haltung des Europäischen Parlaments anzuschließen.

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Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern eine Initiative der FDP gegen das EU-Abkommen mit den USA über die Sammlung von Flugpassagierdaten abgewiesen. Die FDP hatte in ihrem Antrag die Gefahr allgemeiner Überwachung und Kontrolle durch ein Drittland heraufbeschworen und die Bundesregierung aufgefordert, sich den Entschließungen des Europäischen Parlaments und einer Stellungnahme des EU-Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten anzuschließen. In den USA gebe es keine unabhängige Kontrollinstanz über die Verwendung der Daten. Auch hätten sich die USA hinsichtlich der Datenverwendung und -speicherung zwar zur Verhältnismäßigkeit verpflichtet, aber Raum für Änderungen offen gehalten.

Die SPD-Fraktion lehnte die Initiative der Liberalen ab, weil deren Forderungen teilweise erfüllt seien. Andere könnten nicht erfüllt werden, weil es unterschiedliche Rechtsprechungen bei der Verwendung von Daten in den USA und in Europa gebe. Die CDU/CSU hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass alle Forderungen der USA zu erfüllen seien, denn "wenn wir das nicht machen, wird nichts erreicht, nur die Schlangen von Einreisenden werden immer länger". Außerdem habe die EU-Kommission schon erhebliche Fortschritte ausgehandelt.

Für Bündnis 90/Die Grünen bleibt "die Kontroverse deutlich". So stimme man zwar mit dem Koalitionspartner gegen eine Annahme des Antrages, inhaltlich aber entspreche die Position der FDP auch der eigenen Haltung, so eine Grünen-Sprecherin. Schwächen sehe man bei einer "überhaupt nicht bindenden Verpflichtungserklärung der USA". Der geringere US-Datenschutz gelte allein für US-Bürger und nicht für EU-Angehörige. Und schließlich verstoße die jetzige Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. (anw)