Amazon wehrt sich gegen Auskunftsersuchen von Finanzbehörde

Die Finanzbehörde des US-Bundesstaats North Carolina verlangt zu Überprüfungszwecken ausführliche Informationen über Käufer und Kunden. Der Online-Einzelhändler will die Aufforderung vor Gericht abwehren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 93 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Finanzbehörde des US-Bundesstaats North Carolina verlangt vom US-Online-Einzelhändler Amazon die Herausgabe ausführlicher Informationen über Käufe, die Einwohner der Bundesstaats im Zeitraum August 2003 bis Februar 2010 getätigt haben. Neben den Waren und den Preisen soll Amazon auch die Namen der Kunden preisgeben. Dagegen wehrt sich nun der IT-Konzern vor Gericht. Die Aufforderung des North Carolina Department of Revenue (NC DOR) sei illegal, geht aus einer von der US-News-Website Techflash dokumentierten Klage (PDF-Datei) hervor.

Das NC DOR will anhand der geforderten Daten überprüfen, ob Amazon die Steuergesetze in North Carolina einhält. Der Online-Einzelhändler meint, die Behörde brauche keine derart ausführlichen Informationen. Er habe alle nötigen Informationen über die rund 50 Millionen Transaktionen in anoymisierter Form bereits herausgegeben. Die Übergabe von Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen und auf die Inhalte, die sie mit Büchern und Filmen erworben haben, zuließen, widerspräche dem ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung und bedeutete einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Kunden.

Amazon gibt in seiner Abwehrklage an, das bereits der Finanzbehörde übergebene Material lasse erkennen, die Kunden hätten sich mitunter Filme und Bücher mit persönlich sensiblen, auch kontroversen oder unpopulären Themen gekauft. Als Beispiele nennt der Konzern die Filme "Brokeback Mountain", "Fahrenheit 9/11" und "Lolita" sowie Veröffentlichungen des US-Rappers Eminem. Wenn solche Titel oder auch Bücher über Schwangerschaft oder Alkoholismus mit persönlichen Daten verknüpft würden, seien zu tiefe Einblicke in die Privatsphäre der Kunden möglich.

North Carolina gehört zu den US-Bundesstaaten, die von Amazon Umsatzsteuer eintreiben wollten. Da Amazon aber keine Niederlassung in North Carolina hat und daher dort nicht steuerpflichtig ist, versuchten es die Steuerbehörden mit der Konstruktion, dass Amazon durch Partnerwebseiten, die in North Carolina ansässig sind und auf den Einzelhändler verlinken, dennoch eine "physische Verbindung" zu dem Bundesstaat hat. Amazon müsse daher so wie andere Unternehmen mit Niederlassungen besteuert werden. Daraufhin hat Amazon sein Partnerprogramm in North Carolina beendet und die Finanzbehörde eine Überprüfung des Steuergebarens des Konzerns eingeleitet. (anw)