Sedlmayr-Mord: Verurteilte legen Verfassungsbeschwerde gegen Namensnennung ein

Während der Bundesgerichtshof bei seiner Linie bleibt, legen zwei wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilte und inzwischen haftentlassene Brüder Verfassungsbeschwerde gegen die Nennung ihres Namens in Online-Archiven ein.

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Im Streit um die Nennung ihrer Namen in Medienarchiven bemühen zwei wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilte und inzwischen aus dem Strafvollzug entlassene Männer nun das Bundesverfassungsgericht. Die Brüder hätten Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2009 und vom vergangenen Februar eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Vor dem BGH haben die Brüder unterdessen weitere Niederlagen erlitten: Die Richter entschieden am Dienstag, dass die Regionalzeitung Mannheimer Morgen weiterhin in ihrem Internet-Archiv die Namen der Brüder veröffentlichen darf. Die Männer wehren sich immer wieder gegen die Nennung ihrer Namen in aktuellen oder archivierten Medienberichten. Beim BGH sind weitere fünf Klagen anhängig, auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie Justizbehörden in den USA beschäftigt ihr Fall.

Der BGH bleibt mit den heute gefällten Entscheidungen bei seiner bisherigen Linie. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei dem Sedlmayr-Fall um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte. Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten. (Az.: VI 245/08 und VI ZR 246/08 - Urteile vom 20. April 2010). Die Männer waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. (vbr)