Rheinland-pfälzische Landesregierung bringt Regelung zur Online-Durchsuchung auf den Weg

Die Regierung des Bundeslands hat den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes abgesegnet, durch das nach Ansicht der Regierung die Ermittler technisch mit Kriminellen und Terroristen Schritt halten können sollen.

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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Novellierung des Polizeigesetzes beschlossen. Dabei geht es nach Angaben des Innenministers Karl Peter Bruch (SPD) unter anderem um die Modernisierung der Methoden der Sicherheitsbehörden. Sie sollen mit Terroristen und Kriminellen Schritt halten können. Dabei solle aber auch das Recht der Bürger auf Privatsphäre geschützt werden.

Die Polizei soll die Befugnis zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (Online-Durchsuchung) bekommen, um personenbezogene Daten ermitteln zu können. Dabei werde die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Mittel nur selten eingesetzt werden wird.

Weiter soll die Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichen-Scanning aufgehoben werden. Rheinland-Pfalz hatte 2004 die Befugnis im Polizeigesetz verankert, aber nie umgesetzt. 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das automatische Erfassen von Kennzeichen für verfassungswidrig.

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 zur Rasterfahndung machte auch auf diesem Feld eine Änderung notwendig. Das Gericht hatte zum Polizeigesetz in NRW entschieden, dass die Rasterfahndung nicht bereits vor dem Auftreten einer konkreten Gefahr zulässig sei. In Rheinland-Pfalz soll die Rasterfahndung künftig nur zur Abwehr einer Gefahr zulässig sein.

Die Polizei soll künftig nach einer richterlichen Anordnung auch verschlüsselte Internettelefonie überwachen dürfen. Außerdem soll sie – ebenfalls nach richterlicher Anordnung – zur "Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation" ermächtigt werden, um dadurch Gefahren für "besonders wichtige Rechtsgüter" wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person abwehren zu können. Berufsgeheimnisträger sollen in Rheinland-Pfalz ein weiter gehendes Zeugnisverweigerungsrecht bekommen als im BKA-Gesetz .

Das Polizeigesetz kommt nun ins Beteiligungs- und Anhörungsverfahren. Das Landeskabinett wird sich voraussichtlich im Juni 2010 noch einmal mit dem Polizeigesetz befassen. (anw)