Kfz-Kennzeichen-Abmahner zieht vor Gericht

Längere Zeit war es still um den Kfz-Kennzeichen-Abmahner Michael Hermann. Nun klagt er auf Schadensersatz wegen Verletzung seines dubiosen EU-Patents.

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Von
  • Holger Bleich

Längere Zeit war es still um den Kfz-Kennzeichen-Abmahner Michael Hermann und dessen Firma mowap. Aber nach wie vor verfügt Hermann über seine europäische Patentschrift (EP1163612B1), nach der es geschützt sein soll, in Internetadressen "als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region" zu nutzen. Nun hat er einen ersten Prozess angestrengt, um angeblich aus diesem Patent hervorgehende Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Der konkrete Fall: Das Hannoveraner Unternehmen 1A-Infosysteme betreibt Online-Kleinanzeigenmärkte, die unter anderem über zentrale Portale wie etwa 1a-immobilienmarkt.de erreicht werden können. Die Firma hatte vor, regionalspezifische Rubriken auch über Domains erreichbar zu machen, die zur Verdeutlichung ein Kfz-Kennzeichen angehängt haben, also beispielsweise automarkt-hd.de. Etwa 120 solcher de-Domains hatte 1A-Infosysteme deshalb vor einiger Zeit vorsorglich registriert und über einen eigenen DNS-Server konnektiert.

Damit sah Michael Hermann sein Patent bereits verletzt. Laut seiner europäischen Patentschrift sei es schließlich geschützt, in Internetadressen Kürzel des Kfz-Kennzeichen für eine geographische Region zu nutzen. In der Logik der Patentschrift wäre der DNS-Server von 1A-Infosysteme ein im Patent so definiertes "Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung geographischer Indizierung".

Im vergangenen November nahm Hermann mit dem Geschäftsführer von 1A-Infosysteme, Jörg Teichler, per E-Mail Kontakt auf. Er wolle Teichler "zur einvernehmlichen Klärung der durch die Benutzung des Patents aufgeworfenen Fragen" ein Lizenzangebot unterbreiten. Wörtlich hieß es in dem Schreiben weiter: "Neben diesem Lizenzangebot könnte auch besprochen werden, inwiefern Sie an der Übernahme von Franchisemodellen, welche durch die mowap GmbH angestrebt sind zu vertreiben, interessiert sind."

Teichler lehnte das Angebot über seinen Anwalt ab und meldete vorsorglich alle 160 betroffenen Domains ab, die er nach eigenen Angaben ohnehin bisher "nie wirtschftlich genutzt" habe. Am 7. April erhielt der verdutzte Geschäftsführer ein Schreiben der Münchener Anwaltskanzlei Klaka, die im Namen ihrer Mandantin Mowap eine Klageschrift schickte. Man habe die Klage bereits am Landgericht Düsseldorf eingereicht, die Mandantin sei aber weiterhin zu einer außergerichtlichen Einigung bereit, richtete die Kanzlei aus. Tatsächlich bekam die 1A-Infosysteme am 12. Mai die Klage nebst mündlichem Verhandlungstermin vom LG Düsseldorf zugestellt. Warum die Kanzlei ausgerechet das Düsseldorfer Landgericht wählte, ist unklar.

Hermanns Anwälte beantragen eine Schadensersatzzahlung und künftige Unterlassung der Nutzung von Kfz-Kennzeichen-Domains. Sie erkennen in der Begründung zwar an, dass gegen das Patent bereits zwei Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht laufen, behaupten aber, dass dort "kein das Klagepatent ernsthaft gefährdender Stand der Technik vorgelegt werden" konnte. Nicht erwähnt wird allerdings, dass Rechtsanwalt Jochen Krieger bereits im Dezember 2003 zwei negative Feststellungsklagen gegen die Patentansprüche von Hermann just vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen hatte.

Gegenüber heise online erklärte Krieger denn auch, dass es in der nun von Hermann angestrengten Klage um den nahezu identischen Sachverhalt gehe. Daher räume er dem mowap-Geschäftsführer kaum Erfolgschancen ein. Auch Geschäftsführer Teichler sieht der Sache gelassen entgegen: "Wir gehen davon aus, dass die Forderungen haltlos sind." Vorsorglich habe er Ende April Hermann dennoch eine Unterlassungserklärung zukommen lassen. Gut möglich also, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht einmal mehr entscheidet, sondern lediglich über die entstandenen Kosten. (hob)