Kartellamt eröffnet kein Verfahren wegen PayPal-Pflicht auf eBay

In einer vorläufigen Bewertung hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen eBay einzuleiten. Vorangegangen war eine Prüfung der Regel, wonach bestimmte Verkäufer den Bezahldienst der eBay-Tochter PayPal anbieten müssen.

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Von
  • Axel Kossel

Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen den Online-Marktplatz eBay einleiten, der seit Februar alle Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtet, ein Konto bei der eBay-Tochter PayPal einzurichten, um über deren gebührenpflichtigen Bezahldienst abzurechnen. eBay begründet diese Regel mit dem PayPal-Käuferschutz, der den vollen Kaufpreis erstatte, wenn die Ware nicht geliefert wird oder nicht der Beschreibung entspricht. Das schaffe Vertrauen, was auch den neuen Händler zugute komme. Es gab jedoch Beschwerden gegen die Regel und das Bundeskartellamt prüfte den Fall.

Für die Entscheidung, kein Verfahren zu eröffnen, sprächen zwei Gründe, sagte Kay Weidner vom Bundeskartellamt gegenüber heise online. Zum einen müsste hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen. Diese wäre allenfalls anzunehmen, wenn es einen eng abgegrenzten Markt für Online-Auktionen gäbe. Eine solche Abgrenzung sei aber nach Ansicht des Kartellamts nicht sachgerecht. Vielmehr stehe eBay auch im Mitbewerb mit anderen Handelsplattformen und Vertriebswegen, über die teilweise sogar dieselben Händler ihre Ware verkauften.

Zum anderen spreche viel dafür, dass die Interessen des Unternehmens die Schwere des Eingriffs überwiegten, sagte Weidner. Schließlich können die Käufer auch weiterhin wählen, ob sie PayPal nutzen. eBay habe mit Zahlen aus anderen Ländern, in denen der PayPal-Zwang schon früher eingeführt worden war, nachgewiesen, dass die Beschwerden unzufriedener Kunden danach deutlich zurückgegangen sind. Und das Unternehmen sei darauf angewiesen, dass Transaktionen möglichst störungsfrei abgewickelt werden, da andernfalls die Nutzerzahlen sinken.

Dr. Stephan Zoll, Geschäftsführer von eBay in Deutschland, begrüßte die vorläufige Bewertung: "Das Bundeskartellamt erkennt damit an, dass unsere Nutzer von der Initiative profitieren." (ad)