Kartellamt-Ärger für Amazon Marketplace

Amazon schreibt Marketplace-Händlern neuerdings vor, dass sie ihre Ware anderswo nicht billiger verkaufen dürfen – und ruft damit Wettbewerbshüter auf den Plan.

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Von
  • Herbert Braun

Das Bundeskartellamt prüft, ob es gegen Amazon ein Verfahren eröffnen wird. Der E-Commerce-Riese hatte Ende März die Regeln für die Händler geändert, die auf dem Amazon Marketplace Waren verkaufen: Seit 31. März dürfen sie auf dem Marketplace keine höheren Preise verlangen als anderswo.

Hintergrund der Regelung ist, dass einige Marketplace-Händler die an Amazon zu entrichtenden Gebühren auf den Preis aufschlagen und die Ware im eigenen Online-Shop oder bei eBay billiger anbieten. Nach einer Übergangsfrist bis Anfang Mai droht Amazon diesen Händlern nun mit dem Ausschluss von der Handelsplattform, meldet die Wirtschaftswoche. Außer dem Kartellamt interessiert sich auch der Verein Wettbewerbszentrale für diese AGB-Regelung, die Amazon in anderen Ländern bereits eingeführt habe. Der Rechtsexperte Johnannes Richard bezeichnete die Regelung als "eindeutig kartellrechtswidrig". (heb)