EuGH-Anwältin: Google muss Android Auto für Dritte öffnen

Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zu Android Auto zu gewähren, verletzt laut einer EuGH-Generalanwältin voraussichtlich das europäische Wettbewerbsrecht.

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Der Android-Auto-Startbildschirm ist  auf dem Borddisplay eines Autos zu sehen.

Android Auto in einem Auto.

(Bild: c't)

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In einem sich schon seit Jahren hinziehenden Streit zwischen dem italienischen Energiekonzern Enel und Google über den Zugang für die Stromlade-App JuicePass zur Fahrzeug-Plattform Android Auto zeichnet sich eine baldige höchstgerichtliche Rechtsprechung ab. Laila Medina, Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat dazu am Donnerstag ihre Schlussanträge vorgelegt.

Laut ihrem Gutachten missbraucht ein Unternehmen seine beherrschende Stellung, wenn es eine von einem Drittanbieter entwickelte App von der eigenen Plattform ausschließt, behindert oder verzögert. Voraussetzung dafür ist den Anträgen in der Rechtssache C-233/23 zufolge, dass das Verhalten eines marktbeherrschenden Konzerns wie Google geeignet ist, wettbewerbswidrige Wirkungen zum Nachteil der Verbraucher zu entfalten.

Der Android-Hersteller begründet seine Weigerung unter anderem damit, dass er über die Erteilung der prinzipiellen Einwilligung hinaus eine Schnittstelle entwickeln müsste, das den spezifischen Bedürfnissen der Enel-Tochter X Rechnung trage. Eigentlich seien nur Medien- und Messaging-Apps mit Android Auto kompatibel.

Doch dieser Mehraufwand allein kann Medina zufolge eine Zugangsverweigerung zumindest dann nicht rechtfertigen, wenn für die Entwicklung ein angemessener Zeitrahmen zur Verfügung stehe und dem beherrschenden Unternehmen eine angemessene Vergütung gezahlt werde. Google müsse Enel auf Ersuchen hin diese beiden Aspekte mitteilen.

Enel X erbringt Dienstleistungen für das Laden von Elektrofahrzeugen. Schon im September 2018 bat die Firma Google vergeblich, JuicePass mit Android Auto kompatibel zu machen. Die italienische Wettbewerbsbehörde beschloss daraufhin, dass das Verhalten des Plattformbetreibers gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Google hatte diese Entscheidung vor dem italienischen Staatsrat angefochten, der den EuGH hinzugezogen hat.

Die Schlussanträge von Generalanwälten sind für den Gerichtshof nicht bindend, oft folgen die Luxemburger Richter aber den Empfehlungen. Mit einem Urteil ist nach den nun laufenden Beratungen in einigen Monaten zu rechnen.

(vbr)