Softwarepatentlinie des EU-Rats weiter unter Beschuss

SPD-Abgeordnete warnen vor einer Verschlechterung der Wettbewerbssituation für die mittelständisch geprägte europäische Softwarebranche; die Bundesregierung soll sich für Korrekturen stark machen.

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Aus der Regierungskoalition im Bundestag kommt weitere scharfe Kritik an der Neufassung der umstrittenen Softwarepatentrichtline durch den Rat der Europäischen Union. Nach dem grundsätzlichen "Nein" der Grünen zu Softwarepatenten, haben nun Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und sein Kollege Ulrich Kelber, Berichterstatter IT-Sicherheit, die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für Nachbesserungen am Richtlinientext des EU-Rats einzusetzen. Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs zur Patentierbarkeit so genannter "computerimplementierten Erfindungen" würde "zu einer Verschlechterung der Wettbewerbssituation für die mittelständisch geprägte europäische Softwarebranche führen", fürchten die Parlamentarier. Die vorgeschlagenen Änderungen seien durch das vorgegebene Ziel einer Rechtsharmonisierung auf EU-Ebene nicht abgedeckt.

Das Bundesjustizministerium hat jüngst erklärt, dass sich die Bundesregierung bei der auf den morgigen Dienstag verschobenen Abstimmung im Ministerrat enthalten werde. Dies geht den Volksvertretern der SPD nicht weit genug, da daraus kein Signal für andere Mitgliedsstaaten erwachse. Sie sehen "selbst nach einem mehrjährigen, äußerst kontroversen und wechselhaften Verfahren wichtige Punkte bisher nicht angemessen gelöst." Sie befürchten beispielsweise wachsende Rechtsunsicherheiten "für alternative Entwicklungs- und Maintenance-Konzepte" wie Open Source und wettern gegen das "fragwürdige Verfahren", in dem der Rat jegliche Auseinandersetzung mit den deutlich engeren Patentierbarkeitsregeln aus dem Richtlinientext des EU-Parlaments vermieden habe.

Konkret geben die Parlamentarier den Beamten des Justizministeriums eine Reihe von Problemzonen vor. Sie bemängeln etwa, dass die Bestimmung des notwendigen technischen Beitrags und damit die Normierung der Erfindungshöhe hinter ihren Erwartungen zurückbleibe. Dass Patentinhaber laut EU-Rat gar "ausufernde Ansprüche" auf Programme als solche sowie auch auf Datenträger haben sollen, führe "allein zu einer Kriminalisierung von Besitztatbeständen und zur Legitimierung von Durchsetzungsmaßnahmen im Internet". Zumal die Programme von "Verletzern" im patentrechtlich geschützten Sinne nicht einmal genutzt oder verwertet werden müssten. "Derartige Programmansprüche kommen entgegen der Absichten dem Kampfbegriff der 'Softwarepatente' doch wieder sehr nah und sind auch in der Sache nicht zu rechtfertigen", warnen die Experten. Es werde ein Instrument geschaffen, das es "betroffenen Unternehmen in Zukunft viel einfacher machen wird, kritische Untersuchungen und Veröffentlichungen zu ihren Produkten zu erschweren".

Missfallen hat bei Kelber und Tauss zudem die weitgehende Streichung der Interoperabilitätsklausel durch den Rat erregt. Sie drängen "mit Nachdruck" auf die Wiederaufnahme der Vorschrift des Parlaments, da der alleinige Verweis auf das Wettbewerbsrecht "den neuen Anforderungen hinsichtlich IT-Sicherheit und Interoperabilität" in keiner Weise gerecht werde. Zu den Marktrealitäten gehöre es momentan nämlich, dass an den Schnittstellen zwischen einzelnen Plattformen, Systemen und Lösungen "gerade mit Hilfe des Patentrechts Marktabschottungsversuche unternommen und Marktzutrittsschwellen für Wettbewerber erhöht werden". (Stefan Krempl) / (jk)