Google wehrt sich gegen Kritik von Datenschützern

Der Internetdienstleister erläutert, welche Daten die Google-Autos sammeln, die Kamerafahrten für Street View unternehmen, und warum er die Datenschützer über die Sammlung von Funknetzdaten nicht vorab informiert hat.

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Als Reaktion auf die Kritik, bei den Kamerafahrten für das Straßenansichtsprojekt Google Street View würden private Funknetze gescannt, hat der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens Peter Fleischer in einem Weblog-Eintrag bekannt gegeben, welche Daten gesammelt werden. Neben den Fotos und den Funknetzdaten erfassen die Google-Autos auch 3D-Informationen des Geländes über Lasermessung. Fleischer wollte mit dem Blogeintrag nach eigenen Angaben bereits vor allem auf Bedenken aus Deutschland eingehen.

Die Sammlung der Daten über die Funknetze, die öffentlich zugänglich seien, sei nicht illegal, schrieb Fleischer. Zudem hätten zuvor bereits das Unternehmen Skyhook und das Fraunhofer-Institut selbst solche Daten gesammelt. Vor diesem Hintergrund und da die Sammlung dieser Daten nicht direkt in einem Zusammenhang mit Street View stehe, habe Google es auch nicht für nötig befunden, die Datenschützer darüber zu informieren. Fleischer räumt aber auch ein, dass mehr Transparenz wohl besser gewesen wäre.

Die Google-Autos seien mit einer handelsüblichen Antenne ausgerüstet und empfingen lediglich Signale der in ihrer Reichweite verfügbaren Funknetze, erläuterte Fleischer. Neben der MAC-Adresse würden auch die Namen der Funknetze (SSID) gespeichert. Die von den WLAN außerdem ausgegebenen Nutzdaten ("payload data") würden hingegen weder gesammelt noch gespeichert. SSID seien oft lediglich der Name des Routerherstellers oder des Internet-Providers plus Ziffern und Buchstaben.

Manche Menschen personalisierten den Namen ihres Funknetzes auch, räumte Fleischer ein. Dennoch sammle Google keine Informationen über Haushalte, das Unternehmen könne keine Individuen über die von den Street-View-Autos gesammelten Daten identifizieren. Die Funknetzdaten dienten lediglich der Verbesserung von Lokalisierungs- und Navigationsdiensten, da GPS allein nicht ausreiche. Die Daten würden auch nicht direkt an Dritte weitergegeben, sondern lediglich aufbereitete Koordinaten über eine spezielle Schnittstelle.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatten vorige Woche darauf hingewiesen, dass Privatpersonen für SSID nicht selten ihre Klarnamen oder andere auf sie hinweisende Informationen" verwenden. Weil die Netze aufgrund dieser Informationen etwa Bewohnern in Häusern zugeordnet werden könnten, handele es sich "um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten und deren Übertragung in die USA".

Damit allerdings dürften die Datenschützer dieses Mal weit über das Ziel hinausgeschossen sein. Daten über WLANs werden schon seit einiger Zeit gesammelt, um eine Positionsbestimmung etwa per Handy zu ermöglichen, auch wenn kein GPS-Signal vorhanden oder das Mobilgerät nicht mit einem GPS-Empfänger ausgerüstet ist. Eine Personenbeziehbarkeit der WLAN-Daten wäre lediglich dann gegeben, wenn der Besitzer des jeweiligen WLANs seinen Namen als SSID einträgt – Positionsdaten geben die WLANs selbst zudem nicht an. Google selbst allerdings als Internet-Konzern, der bei vielen Usern schon in den schlechten Ruf einer Datenkrake geraten ist, wird in dieser Affäre auch dafür kritisiert, noch nicht zu begreifen, dass seine Aktionen mit mehr Misstrauen in der Öffentlichkeit betrachtet werden als die anderer Firmen oder gar von Forschungsinstituten.

Ein weiterer Streitpunkt zwischen Google und den Datenschützern ist die angeblich mangelnde Bereitschaft des Internetdienstleisters, ein Street-View-Auto besichtigen zu lassen. Fleischer schreibt, es sei unwahr, dass Google die Autos nie zeigen wollte, bereits im vergangenen Jahr habe Google dieses Angebot gemacht. (anw)