Schuldspruch fĂĽr den Palin-Hacker

Der Student, der im US-Wahlkampf 2008 in den Yahoo-Account der Vizepräsidentschaftskandidatin Sarah Palin eingedrungen war, wurde von Geschworenen in zwei von vier Anklagepunkten für schuldig befunden.

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Ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Tennessee hat einen 22-Jährigen für sein unberechtigtes Eindringen in den E-Mail-Account der damaligen Gouverneurin von Alaska, Sarah Palin, in zwei von vier Anklagepunkten für schuldig befunden. Der Sohn eines demokratischen Abgeordneten des Repräsentantenhauses von Tennessee hatte sich im September 2008 Informationen aus einem Yahoo-Account der republikanischen Kandidatin für die US-Vizepräsidentschaft verschafft und diese veröffentlicht. Palin begrüßte das Urteil auf ihrer Facebook-Seite und sieht darin die Lehren aus Watergate bestätigt.

Während das Computervergehen als minderschwer eingestuft wurde – der Angeklagte hatte das System, mit dem Yahoo die Identität des Kontoinhabers bei einem Passwortverlust prüft, mit im Internet gefundenen Informationen überlistet – , wiegt die Verurteilung wegen Behinderung der Justiz schwerer. Der 22-Jährige hatte Beweise von seiner Festplatte gelöscht. Zugleich sprach die Jury den Studenten vom Vorwurf des Telekommunikationsbetrugs frei und konnte sich im Anklagepunkt Identitätsdiebstahl nicht einigen. Die Staatsanwaltschaft könnte in diesem Punkt ein neues Verfahren anstrengen. Einen Termin für die Verkündung des Strafmaßes gibt es noch nicht. Der Angeklagte ist bis dahin auf freiem Fuß. (vbr)