Microsoft klagt gegen Brüsseler Rekord-Bußgeld

Mit 497.196.304 Euro verfügte die Kommission neben einigen Auflagen die höchste Geldbuße wegen Wettbewerbsverletzung, die in der EU gegen ein Unternehmen verhängt wurde. Microsoft legte am heutigen Dienstag Berufung ein.

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Von
  • Jürgen Kuri

Microsoft hat am Dienstag beim Luxemburger EU-Gericht gegen das Rekord-Bußgeld der EU-Kommission von fast 500 Millionen Euro Klage eingelegt. Das bestätigte das EU-Gericht Erster Instanz auf Anfrage von dpa.

Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass Microsoft wegen "Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen" habe. Microsoft hat sein Monopol bei Desktop-Betriebssystemen nach Ansicht der EU-Kommission dazu genutzt, auch den Markt für kleinere Server für Arbeitsgruppen zu dominieren sowie eine führende Position bei Media-Playern zu erlangen.

Microsoft habe seine Marktmacht missbraucht, indem es die Kommunikationsfähigkeit zwischen dem Windows-Betriebssystem für PCs und nicht von Microsoft stammenden Arbeitsgruppenservern bewusst eingeschränkt habe. Außerdem habe das Unternehmen seinen Windows Media Player, der nicht konkurrenzlos sei, an Windows gekoppelt. Dieses "fortwährende missbräuchliche Verhalten" bremse die Innovationsbereitschaft und gehe zu Lasten des Wettbewerbs und der Verbraucher, die dadurch weniger Auswahl vorfänden und höhere Preise zu zahlen hätten.

Mit 497.196.304 Euro verfügte die Kommission die höchste Geldbuße, die in der EU jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde. Gleichzeitig beschloss die Kommission einige Auflagen, deren Aussetzung der Softwarekonzern erreichen will -- der entsprechende Antrag wird aber beim Gericht erst noch erwartet. Microsoft müsste sonst innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten der Entscheidung die vollständigen und genauen Schnittstellenspezifikationen offen legen, mit denen nicht von Microsoft stammende Arbeitsgruppenserver uneingeschränkt mit Windows-PCs und Servern kommunizieren können. Konkurrierende Anbieter könnten so Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver entwickeln, die auf dem Markt konkurrenzfähig sind, erklärten die EU-Wettbewerbshüter. Die offen gelegten Informationen müsste Microsoft aktualisieren, sobald das Unternehmen neue Versionen auf den Markt bringt.

Microsoft müsste zudem innerhalb von 90 Tagen nach Gültigkeit des EU-Beschlusses PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit geben, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Microsoft behielte nach den Verfügungen der EU-Kommission das Recht, sein Windows-Betriebssystem für Client-PCs zusammen mit dem Windows Media Player anzubieten. Das Unternehmen müsste aber alle technischen, geschäftlichen oder vertraglichen Praktiken vermeiden, die "die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der entkoppelten Version mindern würden". PC-Herstellern dürften keine Rabatte eingeräumt werden, wenn sie Windows zusammen mit dem Windows Media Player erwerben. (jk)