Neue Regeln bei Domain-Umzügen für ICANN-Registrare verbindlich

Der Umzug von Domains zwischen Registraren soll einfacher werden, vor allem für den Kunden: Die DNS-Verwaltung ICANN hat die offiziellen Regeln veröffentlicht, an die sich alle ICANN-akkreditierten Registrare weltweit halten müssen.

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Von
  • Monika Ermert

Der Umzug von Domains soll einfacher werden, vor allem für den Kunden: Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat die offiziellen Regeln veröffentlicht, an die sich alle ICANN-akkreditierten Registrare weltweit ab dem 12. November zu halten haben. Die Transfer-Politik wurde von den Juristen der Internet- und DNS-Verwaltung auf der Basis von Empfehlungen von zwei Arbeitsgruppen des für Top Level Domains zuständigen Gremiums (Generic Names Supporting Organisation, GNSO) ausgearbeitet.

Der Idealfall sieht so aus: Der umzugswillige Kunde erteilt dem neuen Registrar seiner Wahl einen Auftrag, bestätigt den Umzugswunsch in einem Standardformular -- und ist damit schon fast aus dem Schneider. Der "alte" Registrar kann immerhin noch eine Bestätigung vom Kunden erbitten, muss sich allerdings auch dafür mit einer knappen Standardanfrage begnügen, die es dem Kunden freistellt, ob er darauf reagieren möchte. Der Transfer der Domain darf nicht verhindert werden, nur weil sich der Kunde daraufhin nicht meldet. Weitere Werbemaßnahmen oder Ähnliches darf der verlierende Registrar seiner Kurzanfrage auf keinen Fall hinzufügen. Mit dieser Regelung sollen die bekannten "Belagerungs"-Praktiken gegenüber dem umzugswilligen Kunden unterbunden werden: Geworben kann noch werden, aber bitte unabhängig vom Umzugsverfahren ...

Verweigern darf der aktuelle Registrar den Umzug nur, wenn er klare Anzeichen dafür hat, dass der Umzugswunsch betrügerisch ist, wenn vor Gericht oder bei einer Schlichtungsstelle um die Domain gestritten wird oder wenn sie vor weniger als 60 Tagen bei ihm registriert wurde -- verweigern darf der den Umzug aber natürlich auch auf Wunsch des Kunden. Den besten Grund für eine Ablehnung des Umzugswunschs kann der umzugswillige Kunde übrigens selbst liefern, und zwar damit, dass nicht derjenige den Umzug startet, der namentlich und als E-Mail-Kontakt in den offiziellen, öffentlich abfragbaren Whois-Informationen über die Inhaber von Domains eingetragen ist. Dann aber geht der Hickhack um die Rechtmäßigkeit des Umzugswunschs los. Es heißt also aufpassen bei alten Whois-Einträgen oder auch beim Wechsel von Verantwortlichkeiten innerhalb von Unternehmen. Bei Geldforderungen gab sich ICANN dagegen auch entschieden: Nur wenn der Kunde alte Schulden (für einen abgelaufenen Registrierzeitraum) hat, kann dies den Umzug stoppen.

Damit die Umzüge zwischen den Registraren reibungsloser verlaufen, müssen diese speziell für diese Fragen reservierte Mailadressen einrichten. Und auch für die Registries von .com, .net, .org, .info oder .biz gibt es Arbeit. Sie müssen ein Verfahren für notwendige "Rückabwicklungen" vorsehen, damit nicht regelgemäße Domain-Umzüge rückgängig gemacht werden. Den Registraren, die Beschwerden in Einzelfällen vorbringen wollen, müssen die Registries im übrigen als "Schlichter erster Instanz" zur Verfügung stehen, in zweiter Instanz gehen Streitfälle an spezielle Schlichterinstitutionen. Diese "Transfers Dispute Policy" besteht analog zu den Schlichtungsverfahren für Domaininhaber (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, UDRP). Welches die Schlichterorganisationen sein werden, ist noch unklar. ICANN hat dazu eine Ausschreibung gestartet.

Auch für den Massenumzug bei Übernahmen hat ICANN vorgesorgt: Bis 50.000 Domains dürfen Registries wie VeriSign keine Gebühr verlangen. Ab Nummer 50.001 kostet der Massenumzug 50.000 Dollar. Übrigens muss ICANN solchen Massenumzügen in der Regel zustimmen: "im Interesse der Allgemeinheit", wie es in den neuen Regeln heißt. "Ich denke, dies ist eine Ausnahmeregelung für die Fälle, wenn durch den Ausfall eines Registrars Not am Mann ist," sagt Thomas Roessler, der für die Nutzerseite an der Formulierung der Regeln mitgearbeitet hat.

Roessler ist ingesamt zufrieden und lobte die dabei engagierten Registrare: "Das ist eine gewaltige Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Praxis." Zwar galt offiziell auch schon bisher das so genannte "Auto-Ack", das heißt der Umzug sollte stattfinden, wenn der Nutzer nicht widersprach. "Tatsächlich haben einzelne Registrare daraus durch ein Dehnen der Bestimmungen allerdings häufig ein Auto-Nack gemacht", erklärte Roessler. Mit den neuen Regeln seien die Schlupflöcher jetzt hoffentlich gestopft. (Monika Ermert) / (jk)