Elektronischer Personalausweis: Berechtigungszertifikate können beantragt werden

Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt hat ihren Betrieb aufgenommen. Bürger können sich außerdem nun auf einem eigenen Internetportal über den neuen Ausweis informieren.

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Von
  • Detlef Borchers

Am gestrigen Dienstag hat die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt ihren Betrieb aufgenommen. Ab sofort können Firmen Zertifikate für den Zugriff auf die nicht-hoheitlichen Datenfelder des elektronischen Personalausweises beantragen. Für interessierte Bürger wurde außerdem im Rahmen der Ausweiswerbung für "Meine wichtigste Karte" das Personalausweisportal gestartet. Dort sind Demonstrationsvideos zum neuen Personalausweis, eine Sammlung von erklärenden PDF-Dateien und Formulare, mit denen der Bürger Widerspruch einlegen kann, wenn seine frei gegebenen Daten nicht mehr von einem Dienstleister verwendet werden sollen, abrufbar.

Zum Start des elektronischen Personalausweis am 1. November sollen nach dem Willen der Bundesregierung einige attraktive Angebote das neue Identitätssicherungssystem im Internet begleiten, das mit dem Ausweis möglich wird. Zur automatischen Abfrage der Datenfelder des Ausweises, die mit einem kontaktlosen Lesegerät, einem Bürgerclient und einer PIN-Eingabe möglich sein sollen, brauchen Firmen Berechtigungszertifikate. Alle Anbieter, die den elektronischen ID-Dienst (eID) nutzen wollen, weisen sich mit so einem Berechtigungszertifikat vor dem Bürger aus. Neben der Verifikation setzt das Zertifikat fest, welche Felder der eID ausgelesen werden dürfen, etwa Titel, Name, Vorname und Anschrift bei einem Versender oder die Angabe, ob bei einem Anbieter erotischer Inhalte ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird.

Die Prüfung der Anbieter und die darauffolgende Ausgabe von Zertifikaten durch das Bundesverwaltungsamt ist seit gestern aktiv. Vor allem Automatenhersteller, Versicherungen und Banken sowie kommunale Datenverarbeiter sollen zu den Antragsstellern der ersten Stunde gehören. Bereits 170 Firmen haben zu den Anwendungstests bereits Zertifikate erhalten; insgesamt hofft man, dass 1000 bis 1500 Dienstleister beim Start des Personalausweises dabei sind. Die nötigen Antragsformulare können per Mail an npa@bva.bund.de angefordert werden.

Fragt eine Firma als Dienstanbieter Daten aus dem elektronischen Personalausweis ab, so präsentiert sie dem Bürger mit dem Berechtigungszertifikat ihren Namen, die Anschrift und die E-Mail-Adresse, einen Hinweis auf den zuständigen Datenschutzbeauftragten, einen Kurztext über den Zweck der Datenabfrage sowie den letzten Tag der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Außerdem nennt sie die Nummern der 12 Kategorien, die im Personalausweis gespeichert sind. Mit diesen Informationen kann der Bürger entscheiden, ob er seine Daten dem Dienstleister zukommen lassen will und dokumentiert sein Einverständnis durch die Eingabe einer sechsstelligen PIN. Der Dienstleister bezieht dann die Daten und kann sie für eigene Zwecke speichern und weiterverarbeiten. Die Daten sind dabei nicht signiert und können daher nicht missbräuchlich weiterverkauft werden. Hegt der Bürger einen Verdacht auf Datenmissbrauch, so kann er sich an den im Zertifikat genannten Datenschutzbeauftragten wenden, der für die Sperrung von Zertifikaten zuständig ist. (anw)